Seit dem 09.10.2025 ist die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft getreten, welche die Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen im SEPA-Raum vorschreibt.
Diese sogenannte Verification of Payee (VoP) stellt sicher, dass der Name des Überweisungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr und bietet Ihnen zusätzlichen Schutz vor Betrug bei Überweisungen.
Grundsätzlich gilt für Überweisungen (z.B. Abwassergebühren, Miete, Pacht usw.) an den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal die folgende Bezeichnung für den Überweisungsempfänger: