Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tinyhaus-Siedlung Lüptitz“ (Ortsteil Lüptitz, Flurstück Nr. 88, Gemarkung Lüptitz) in der Fassung vom 30.10.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer ökologisch nachhaltigen, sozialen sowie flächen- und kostensparenden Wohnform in Form einer Tinyhaus-Siedlung.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bis zu 15 Tinyhäuser als dauerhafte Erstwohnsitze sowie die dazugehörigen gemeinschaftlichen Einrichtungen und Erschließungsanlagen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine ca. 5.120 m² große Fläche am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Lüptitz (Flurstück 88, Gemarkung Lüptitz).
Er wird begrenzt:
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.
Der Entwurf „Tinyhaus-Siedlung Lüptitz“ wird in der Zeit
Vom 26.11.2025 bis zum 05.01.2026,
in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten
| Montag | 09.00 Uhr - 11.30 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 11.30 Uhr |
öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme elektronisch ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal oder unserer Homepage während desselben Zeitraums unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite
https://www.lossatal.eu
einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an steffi.richter@lossatal.eu übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain zu senden oder während der Sprechzeiten im Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Planunterlagen
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Es liegen jedoch umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern vor:
| • | Tiere und Pflanzen: |
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| Das Plangebiet ist eine ehemalige Gärtnereifläche ohne Vorkommen geschützter Arten. Durch die geplante Durchgrünung, Pflanzung und gärtnerische Nutzung wird eine ökologische Aufwertung erwartet. |
| • | Boden und Fläche: |
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| Die Planung betrifft eine bereits zuvor genutzte und teilweise versiegelte Brachfläche. Die Eingriffe in den Boden bleiben gering; mindestens 50 % der Fläche werden als unversiegelte Grünflächen erhalten. |
| • | Wasser: |
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| Es sind keine Gewässer oder Schutzgebiete betroffen. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück zurückgehalten und nicht eingeleitet. Die Versiegelung wird auf das notwendige Maß beschränkt. |
| • | Luft und Klima: |
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| Aufgrund der geringen Bebauungsdichte und der Nutzung regenerativer Energien sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten. |
| • | Landschaft und Ortsbild: |
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| Die Bebauung fügt sich in den bestehenden Siedlungsrand ein und beeinträchtigt das Landschaftsbild nicht. |
| • | Mensch und Gesundheit: |
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| Eine Schallimmissionsprognose hat ergeben, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau“) eingehalten werden. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft sind nicht zu erwarten. |
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Falkenhain, den 13.11.2025