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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2025
AMTLICHER TEIL
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Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) haben alle Einwohner das Recht den regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchrechtes die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

(Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m.)

§ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.)

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.)

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.5 BMG i.V.m. § 50 Abs.1 BMG widersprechen.)

4.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.)

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.)

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Einwohner das Recht zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben. Dieser Widerspruch bedarf keiner Begründung.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Lossatal, Einwohnermeldeamt, Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain eingelegt werden.

Eine bereits bestehende Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen.

Das entsprechende Formular steht auch auf unserer Homepage www.lossatal.eu unter der Rubrik Organisation – Formulare- zur Verfügung.