Bei der Herstellung eines Lichtraumprofils geht es in erster Linie um die Sicherstellung eines Verkehrsraumes. Um mögliche Gefahren zu begegnen, ist die Beseitigung des nachwachsenden und den Verkehr behinderten Bewuchses erforderlich.
Der lichte Raum umfasst dabei immer den öffentlichen Verkehrsraum.
Dabei wird zwischen Straßen und Gehwegen unterschieden. Auf Geh- und Radwegen muss ein Lichtraumprofil von ca. 2,50 m gewährleistet sein. Ragen die Äste bis auf die Fahrbahn, ist eine lichte Höhe von mindestens 4,00 m einzuhalten. Entlang von Gehwegen bitten wir besonders auf notwendigen Heckenverschnitt zu achten.
Jeder Baumeigentümer muss entsprechend dem Verkehrsraum für die Herstellung des Lichtraumprofils Sorge tragen. Hierbei sollte schon beim Jungbaumerziehungsschnitt sowie bei Neupflanzungen sorgsam geprüft werden, wieweit sich ein Baum in Zukunft in den Verkehrsraum ausbreiten kann.
Ab dem 01.10.2024 bis 28.02.2025 sollte jeder Straßenanlieger seine Anpflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken) überprüfen und zurückschneiden. Bei dieser Überprüfung sollte insbesondere auch Todholz und bruchgefährdetes Holz beseitigt werden.
Hinweis Reinigung Gehweg
Mit den letzten Spätsommertagen und dem sich färbenden Laub an den Bäumen, stellt sich immer mehr der Herbst und damit die alljährliche Herbstsaison ein.
Wir möchten Sie drauf hinweisen, dass in der feuchten Jahreszeit das Laub bei Nässe zur Rutschgefahr führen könnte und möchten die Straßenanlieger bitten, in angemessenen Zeitabständen die Gehwege vom Laub zu befreien.
Wir danken für Ihr Verständnis.