Bitte überprüfen Sie Ihre Eichfrist am Gartenzähler.
Die Eichfrist beträgt 6 Jahre. Dies gilt für Wasserzähler und auch für Zweitzähler (Gartenzähler), die für die Absetzung von Abwassermengen bzw. für die Zusetzung von Abwassermengen von öffentlichem Trink- und Brauchwasser, verwendet werden.
Sollte die Eichfrist überschritten werden, können wir diesen bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mehr berücksichtigen. Wir bitte Sie daher, den Wechsel der Zweitzähler (Gartenzähler) fristgerecht durchzuführen. Sobald der neue geeichte Gartenzähler eingebaut ist, muss dieser durch die Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebes abgenommen werden. Die Kosten der Abnahme trägt der Grundstückseigentümer.
Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie folgende Telefonnummer: 0160/3784290.