Die im Moment noch aktuellen Grundsteuerbescheide verlieren mit dem Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Ab 01.01.2025 sind diese somit aufgehoben. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 (4) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz GrStRefG) vom 26.11.2019 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Alle Steuerpflichtigen zur Grundsteuer erhalten für das Steuerjahr 2025 neue Grundsteuerbescheide von der Gemeinde Lossatal.
Der Versand kann sich aufgrund der gesetzlichen Änderungen verzögern.
Wie bereits in der Ausgabe vom 27.11.2024 des Lossaboten veröffentlicht, wurden die Hebesätze ab 01.01.2025 für die
Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe bzw. Flächen) auf — 360 v.H.
und für
Grundsteuer B
(bebaute und unbebaute Grundstücke) auf — 350 v.H.
der vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträge festgelegt
Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer an die Gemeinde Lossatal, bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.
Sollten Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie diesen bitte an die neuen Beträge an.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.
Wenn Sie ab 2025 den Lastschrifteinzug durch die Gemeinde Lossatal wünschen, finden Sie auf unserer Internetseite unter „Bürgerservice“ – „Formulare“ den entsprechenden Vordruck.
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 034262 488-28