Ab dem 1.Januar 2025 gelten neue Abwassergebühren in der Gemeinde Lossatal.
In der nachfolgenden Kurzübersicht sehen Sie die Veränderungen der Abwassergebühren ab 2025:
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| bis 31.12.24 | ab 01.01.2025 | ||
| zentrale Schmutzwassergebühr Hohburg | 2,79 €/m³ | für Beitragszahler | 3,39 €/m³ | |
| zentrale Schmutzwassergebühr Falkenhain | 5,74 €/m³ | ohne finanzielle Beteiligung |
5,50 €/m³
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| zentrales Schmutzwasserentgelt Heyda/ Meltewitz | 4,33 €/m³ | für Baukostenzahler | 3,26 €/m³ | |
| Niederschlagswassergebühr | 0,41 €/m² | 0,47 €/m² | ||
| dezentrale Schmutzwassergebühr ohne Klärung (TOK) | 0,25 €/m³ | 0,70 €/m³ | ||
| Entsorgung Kleinkläranlagen | 31,06 €/m³ | 36,87 €/m³ | ||
| Entsorgung Sammelgruben | 27,97 €/m³ | 27,71 €/m³ | ||
Im März diesen Jahres hat der Gemeinderat die vorzeitige Beendigung des Gebührenkalkulationszeitraums (ursprünglich bis zum 31.12.2025) zum 31.12.2024 beschlossen. Hintergrund war die mögliche Zahlung der Umsatzsteuer auf Abwasserentgelte zum 01.01.2025. Um hier die Bürger zu entlasten, werden ab 01.01.2025 in allen Bereichen Abwassergebühren erhoben und keine Entgelte mehr. Allerdings war hierfür die Neukalkulation des Abwassergebühren notwendig.
Mit der Neukalkulation der Abwassergebühren wurde zudem eine einheitliche Teileinrichtung zentrales Schmutzwassergebühr gebildet. Die zu zahlenden Gebühr gilt für alle Grundstücke, die an einer zentralen Kläranlage angeschlossen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der gezahlten Investitionsbeteiligung. D.h. wurde ein Beitrag oder Baukostenzuschuss gezahlt oder erfolgte keine finanzielle Beteiligung.
Wie werden die Gebühren ermittelt?
Zunächst erfolgt eine Kostenermittlung für die Jahre 2022 - 2024, dies erfolgt auf Grundlage der Anlagennachweise, Jahresabrechnungen (entstandene Kosten) und Bemessungseinheiten (welche Frischwassermenge wurde abgerechnet). Ziel dieser Kostenermittlung ist in jedem Abrechnungsgebiet die gebührenrelevanten Kosten zu ermitteln. Zu den gebührenrelevanten Kosten gehören neben dem betrieblichen Aufwand (wie Stromkosten, Klärschlammentsorgungskosten oder Personalkosten) auch Abschreibungen, Verzinsungen, Auflösungen und Erträge. Diese Kosten werden den einzelnen Einrichtungen zugeordnet. Das heißt z.B. Stromkosten der Kläranlage Kleinzschepa fließen nur in die Kosten für das Abrechnungsgebiet Hohburg ein. Alle Kosten werden somit einer Einrichtungsart zugeordnet. Die Kosten für die Straßenentwässerung müssen vom Straßenbaulastträger (Gemeinde) getragen werden und fließen nicht in die Gebühr ein. Dazu werden von einzelnen Kostenbereichen prozentual Kosten der Straßenentwässerung zugeordnet und als nicht gebührenfähig eingestuft.
Im nächsten Schritt werden die ermittelten jährlichen, gebührenrelevanten Kosten durch die jährlich, abgerechnete Frischwassermenge (=Trinkwassermenge) geteilt. Hierbei entsteht ein Gebührensatz/m³. Mithilfe dieses Gebührensatzes und den tatsächlichen Frischwassermengen werden die theoretischen Gebühreneinnahmen ermittelt. Diese werden den tatsächlich entstanden Kosten gegenübergestellt. Dabei wird ersichtlich, ob die erhobene Gebühr der Jahre 2022 - 2024 kostendeckend war oder nicht. Es wird somit ein Defizit (Kostenunterdeckung) oder ein Überschuss (Kostenüberdeckung) ermittelt. Eine Kostenüberdeckung bedeutet, dass der Gebührensatz, welcher erhoben wurde, zu hoch war. Das Plus an Einnahmen muss an die Bürger zurückgegeben werden. Es erfolgt aber keine Auszahlung, sondern der Überschuss wird in den neuen Gebührenzeitraum eingestellt. Dies führt in der Regel zu einer niedrigeren Gebühr im neuen Zeitraum.
Bei der Kostenunterdeckung war die erhobene Gebühr bzw. die prognostizierten Kosten zu niedrig und es ist ein Defizit also ein Minus entstanden. Dieses Defizit kann an den Gebührenzahler weitergegeben werden.
Nach der Ergebnisermittlung der Jahre 2022 - 2024 erfolgt die Gebührenvorauskalkulation für die Jahre 2025 - 2028. Hierbei werden die zukünftig entstehenden gebührenrelevanten Kosten (betrieblicher Aufwand, Verzinsung, Abschreibung usw.) und Frischwassermenge prognostiziert. Bei den betrieblichen Kosten wird von Kostensteigerung ausgegangen. Bei der Frischwassermenge wird der Durchschnitt der letzten 4 Jahre angesetzt. Auch bei dieser Gebührenvorauskalkulation werden alle Kosten und Bemessungseinheiten den einzelnen Abrechnungsgebieten zugeordnet und für jeden Abrechnungsgebiet eine Gebühr ermittelt. Die ermittelte Gebühr ist dann die zu zahlende Gebühr.
Im März 2025 erhalten Sie Ihren Abwassergebührenbescheid für das Jahr 2024. Grundlage bildet Ihr Trinkwasserverbrauch, welchen Sie an den VEW gemeldet haben. Zur Ermittlung der Höhe der Abwassergebühren gelten die Gebührensatzungen vom 01.01.2022. Grundlage ist somit die „alte“ Gebühr. Die Vorausleistungen also die berechneten Abschlagszahlungen beziehen Sie bereits auf die „neuen“ Gebühren ab 2022.
Bei Fragen rund um Ihren Abwassergebührenbescheid stehen Ihnen die Mitarbeiter des Abwassersachgebietes gerne zur Verfügung.
Kontakt: Tel.: 034263 70826 – Frau Eckert