Es gab deutschlandweit mehrere Beschwerden, dass der Werbeverweigerer (mit Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ am Briefkasten) das Amtsblatt nicht erhalten darf, da das Amtsblatt Werbung enthält. Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich einen Sperrvermerk zu beachten.
Aus diesem Grund sind wir angehalten, alle Verwaltungen davon in Kenntnis zu setzen, dass wir die Verteilung von sämtlichen Haushalten umstellen müssen.
Ab Mai 2023 würde der Werbeverweigerer das Amtsblatt nicht mehr erhalten. Wenn es aber trotzdem Beschwerden geben sollte, dass Haushalte kein Amtsblatt erhalten, sollten diese einfach nur den Aufkleber entfernen und schon ist das Amtsblatt wieder im Briefkasten.
Ein ergänzender Hinweis, z. B. „außer Amtsblatt“ und ähnliches, ist nicht möglich.