Liebe Autofahrer und Autofahrerinnen der Gemeinde Lossatal,
gerade in letzter Zeit häufen sich Beschwerden über parkende Autos auf Gehwegen. Wir möchten Sie in erster Linie bitten, mehr Rücksicht auf unsere Fußgänger zu nehmen, da diese gehindert werden ordentlich auf den Gehwegen zu laufen oder sogar genötigt werden auf die Straße auszuweichen. Besonders gefährdet durch solch eine Einschränkung sind Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Kindergarten- und Schulgruppen bei Ausflügen.
In zweiter Linie wollen wir Sie darauf hinweisen, dass das Parken auf Gehwegen nach § 2 Abs. 1 StVO (gilt auch für ruhenden Verkehr) in Verbindung mit § 12 Abs. 4 StVO verboten ist. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit und dafür droht Ihnen ein Bußgeld ab 55,00 €. Ein Gehweg ist kein Parkplatz!
Sollten Sie sich hierbei angesprochen fühlen, dann nutzen Sie das nächste Mal bitte Ihr eigenes Grundstück, gekennzeichnete Parkflächen und Parkplätze, den zulässigen Fahrbahnrand oder angelegte Parkstreifen zum Parken.
Wir hoffen auf gegenseitige Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße