Beschluss-Nr. 464/23-GR
vom 08.02.2023 des Gemeinderates Lossatal
Haushaltssatzung der Gemeinde Lossatal für das Haushaltsjahr 2023
- öffentlich - TOP 8
Begründung:
Gemäß § 76 SächsGemO wurde der Entwurf vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.12.2022 elektronisch zur Verfügung gestellt. In der Einwendungsfrist von 14 Arbeitstagen wurden keine Einwendungen erhoben.
Die Anhörung der Ortschaftsräte ist erfolgt. Von den Ortschaftsräten sind zahlreiche Hinweise eingegangen.
Diese werden künftig die Arbeitsgrundlage der Gemeindeverwaltung bilden.
Folgende Änderungen wurden von der Verwaltung in den Entwurf eingearbeitet:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die Haushaltssatzung der Gemeinde Lossatal für das Haushaltsjahr 2023.
Die Haushaltssatzung Anlage 1, bestehend aus drei Seiten, ist untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses.WeigeltBürgermeister
Anlage 1 -
zum Beschluss Nr. 464/23-GR vom 08.02.2023 des Gemeinderates der Gemeinde Lossatal
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 12.899.342 Euro |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf — 13.503.781 Euro |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf — -604.439 Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 40.000 Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 40.000 Euro |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf — 0 Euro |
| - | Gesamtergebnis auf — -604.439 Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0 Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0 Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 538.152 Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 Euro |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf — -66.287 Euro |
| im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 11.642.205 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 11.493.609 Euro |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 148.596 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.277.225 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.566.000 Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -288.775 Euro |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -140.179 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 145.400 Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -145.400 Euro |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — -1.627.444 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 0 Euro
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf — 300,00 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 410,00 v.H.
Gewerbesteuer auf — 400,00 v.H.
Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt und Personalauszahlungen im Finanzhaushalt der Budgets 199, 299 und 399 werden teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Sachkonten 445500 im Ergebnishaushalt werden teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Sachkonten 745500 im Finanzhaushalt werden teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Falkenhain, den 09.02.2023
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht wenn: | ||
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, | |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder | |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. | |
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
| Beschluss-Nr.: | |
| 469/23-GR | Regionales Anpassungs- und Handlungskonzept Energie Wurzener Land |
| 470/23-GR | 2. Änderung des Bebauungsplans Wohn- und Gewerbegebiet „An der Kartoffellagerhalle“ in Falkenhain |
| 471/23-GR | Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „An der alten Gärtnerei“ im OT Lüptitz |
| 472/23-GR | Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „An der alten Gärtnerei“ im OT Lüptitz |
| 473/23-GR | Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kapsdorfer Straße, Hohburg“ OT Hohburg gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB |
| 474/23-GR | Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kapsdorfer Straße, Hohburg“ OT Hohburg gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB |
| 475/23-GR | Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 1 - Rückbauarbeiten (altes Schulgebäude) |
| 476/23-GR | Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 2a - Baumeisterarbeiten |
| 477/23-GR | Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 3a - Dacharbeiten und Holzfassade |
| 478/23-GR | Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 4a - Bauelemente außen (Außenfenster, Sonnenschutzarbeiten und Außentüren) |
| 479/23-GR | Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 5a - Putzarbeiten (Innenputz, Außenputz mit WDVS) |
| 480/23-GR | Einziehung eines Weges in Heyda |
| 481/23-GR | Verkauf des Flurstückes 8/4 Gemarkung Lüptitz |
| 482/23-GR | Verkauf des Flurstückes 37i Gemarkung Heyda |
| 483/23-GR | Tausch des Flurstückes 504 Gemarkung Großzschepa gegen Flurstück 585/3 Gemarkung Großzschepa |
| 484/23-GR | Annahme von Einzelspenden |