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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
AMTLICHER TEIL
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Was tun bei Zahlungsproblemen?

Sollte Sie einmal nicht rechtzeitig zahlen können, dann melden Sie sich schnellstmöglich bei uns. Wir können dann ggf. über einen Ratenzahlungsplan sprechen.

Wann gerate ich in Zahlungsverzug?

In Zahlungsverzug geraten Sie, wenn Sie die Bescheide/Rechnungen und/oder Abschläge zu den von uns angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlen. Danach fallen weiteren Kosten durch Mahngebühren und ein Versäumniszuschlag an.

Was passiert, wenn ich auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiere?

Wenn Sie auf Zahlungsaufforderungen und darauffolgenden Ankündigung zur Zwangsvollstreckung nicht reagieren, werden die offenen Beträge vollstreckt. In diesem Fall kommen weitere Kosten auf Sie zu.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an. Gemeinsam finden wir eine Lösung

Eckert
Sachbearbeiterin Abwasser