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Neugeborene, die ab dem 01.01.2012, 0:00 Uhr geboren worden, erhalten ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 €.
Für den Erhalt des Begrüßungsgeldes ist Voraussetzung, dass die sorgeberechtigten Eltern/sorgeberechtige Elternteil und das Kind in der Gemeinde Lossatal leben und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Liegen sorgerechtseinschränkende Maßnahmen vor, wird auf den Wohnort der Eltern bzw. Elternteile abgestellt und der gesetzliche Vertreter des Kindes informiert.