Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat mit Bescheid vom 11.03.2025 mitgeteilt, dass die von der Gemeinde Lossatal am 12.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Lossatal für das Haushaltsjahr 2025 formell und materiell rechtmäßig erlassen wurde. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses wird bestätigt. Der veranschlagte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird genehmigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Lossatal für das Haushaltsjahr 2025 wird in der Zeit vom 27.03.2025 bis 11.04.2025 elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie finden die Unterlagen unter:
https://www.lossatal.eu/rathaus/gremien-und-ratsinformation/ortsuebliche-bekanntgaben/
Beschluss-Nr. 697/25-GR
vom 12.02.2025 des Gemeinderates Lossatal
Haushaltssatzung der Gemeinde Lossatal für das Haushaltsjahr 2025
Begründung:
Gemäß § 76 SächsGemO wurde der Entwurf vom 08.01.2025 bis einschließlich 16.01.2025 elektronisch zur Verfügung gestellt. In der Einwendungsfrist von 14 Arbeitstagen wurden keine Einwendungen erhoben.
Die Anhörung der Ortschaftsräte ist erfolgt. Von den Ortschaftsräten sind zahlreiche Hinweise eingegangen.
Diese werden die Arbeitsgrundlage der Gemeindeverwaltung bilden.
Folgende Änderungen wurden von der Verwaltung in den Entwurf eingearbeitet:
|
| Betrag in € | Erläuterung |
| 54.10.01.01/ 219119 (681190) sonstige Investitionszuweisungen – Straßenbau Gartenweg OT Falkenhain GartWegF | 1. Entwurf Haushaltsplan 2025 | 300.000 € | Nach Empfehlung des Vorhabens durch die Teilnehmergemeinschaft Falkenhain und die LEADER Förderregion Leipziger Muldenland wird mit einem erhöhten Fördersatz gerechnet. |
| Änderung GR 12.02.2025 | 341.000 € | ||
| Differenz | 41.000 € | ||
| 11.13.05.47/ 219119 (681190) sonstige Investitionszuweisungen – Erweiterung Grundschule Hohburg ErwGSHo | 1. Entwurf Haushaltsplan 2025 | 30.000 € | zusätzliche Fördermittel für die erhöhten Baukosten werden beantragt |
| Änderung GR 12.02.2025 | 163.000 € | ||
Differenz | 133.000 € | ||
| 11.13.05.47/ 099510 (785110) Auszahlungen für Hochbau – Erweiterung Grundschule Hohburg ErwGSHo | 1. Entwurf Haushaltsplan 2025 | -55.000 € | Höher Baukosten werden erwartet nach Fortführung der Maßnahmeplanung (Ursache: Stabilisierung Baugrund erforderlich nach Baugrunduntersuchung, Brandmeldeanlage muss erneuert werden, Wandlermessung muss erfolgen) |
| Änderung GR 12.02.2025 | -275.000 € | ||
Differenz | -220.000 € | ||
| Saldo gesamt |
| -46.000 € | Zusätzlicher Bedarf an liquiden Mitteln |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lossatal für das Haushaltsjahr 2025.
Die Haushaltssatzung (Anlage 1), bestehend aus drei Seiten, ist untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage 1 (3 Seiten)
zum Beschluss Nr. 697/25-GR des Gemeinderates Lossatal vom 12.02.2025
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 12.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| – | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 13.682.068 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 14.283.662 Euro | |
| – | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -601.594 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 265.000 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 265.000 Euro | |
| – | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0 Euro | |
| – | Gesamtergebnis auf | -601.594 Euro | |
| – | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen | 0 Euro | |
|
| Ergebnisses aus Vorjahren auf | ||
| – | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 Euro | |
| – | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 504.382 Euro | |
| – | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 Euro | |
| – | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -97.212 Euro | |
|
|
| ||
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| – | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 12.289.187 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 12.133.917 Euro | |
| – | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 155.270 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.825.000 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.708.646 Euro | |
| – | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.883.646 Euro | |
| – | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.728.376 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 800.000 Euro | |
| – | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 145.400 Euro | |
| – | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 654.600 Euro | |
| – | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -3.208.338 Euro | |
| festgesetzt. | |||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 800.000 Euro |
| festgesetzt. | |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.200.000,00 EUR festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden in einer gesonderten Satzung festgesetzt.
Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt und Personalauszahlungen im Finanzhaushalt der Budgets 199, 299 und 399 werden teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Sachkonten 445500 im Ergebnishaushalt werden teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Die Sachkonten 745500 im Finanzhaushalt werden teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Falkenhain, den
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht wenn: | ||
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, | |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist | |
|
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
|
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.