Gemeinde Lossatal
Gemeindewahlausschuss
Die Vorsitzende
| 1. Gesamtergebnis: | ||
| A1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | 4.127 |
| A2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | 841 |
| A1 + A2 | Wahlberechtigte insgesamt | 4.968 |
| B | Wählerinnen und Wähler insgesamt | 3.259 |
| B1 | darunter Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein | 795 |
| B2 | darunter Briefwählerinnen und Briefwähler | 795 |
| C | Ungültige Stimmen | 32 |
| D = E | Insgesamt abgegebene gültige Stimmen | 3.227 |
2. Feststellung Wahlergebnis
Zahl der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: (in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl):
| Wahlvorschlag | Name, Vorname | Beruf, Stand | Wohnort | Stimmen |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Schön, Michael | Angestellter, Teamleiter im Jobcenter Nordsachsen, Gemeinderat, Ortsvorsteher | 04808 Lossatal OT Thammenhain | 1.283 |
| Bündnis – Freie Wähler – Lossatal e.V. (BFWL) | Hörnig, Christiane | Dipl.-Betriebswirtin (FH), Gemeinderätin, Ortsvorsteherin | 04808 Lossatal OT Falkenhain | 920 |
| Alternative für Deutschland (AfD) | Zimmermann, Mirko | Selbstständig | 04808 Lossatal OT Falkenhain | 667 |
| Uhlemann | Uhlemann, Sylvia | Verwaltungswirtin (FH), Polizistin | 04808 Lossatal OT Falkenhain | 357 |
Damit wird festgestellt, dass keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat und deshalb gemäß § 44a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) am 15.03.2026 ein zweiter Wahlgang stattfindet. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Hinweise:
| Für den zweiten Wahlgang am 15.03.2026 gilt: | |
| 1. | Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl am 22.02.2026 zugelassen waren, können bis zum 27.02.2026, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden. |
| 2. | Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl am 22.02.2026 zugelassen waren, können nach Maßgabe des § 6d Abs. 2 KomWG bis zum 27.02.2026, 18.00 Uhr, geändert werden. Über die Zulassung des geänderten Wahlvorschlags entscheidet der Gemeindewahlausschuss unverzüglich. |
| 3. | Die am zweiten Wahlgang teilnehmenden Wahlvorschläge sind bis zum achten Tag vor der Wahl (= 07.03.2026) öffentlich bekannt zu machen; die Bekanntmachung erfolgt voraussichtlich in einer Notbekanntmachung der Gemeinde Lossatal. |
Nach § 14 Abs. 10 der sächsischen Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) sind denjenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen wiederum Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) auszustellen; einer erneuten Antragstellung bedarf es in diesem Zusammenhang deshalb grundsätzlich nicht. Neue Anträge auf (Wahlschein) Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang können ab sofort bei der Gemeinde Lossatal beantragt werden.
3. Rechtsbehelf
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 25 KomWG i. V. m. § 54 SächsKomWO innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Leipzig, Amt für Rechts- Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, Stauffenbergstr. 4 in 04552 Borna unter Angabe des Grundes Einspruch erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm nach § 45 Abs. 1 KomWG 0,1 Prozent der Wahlberechtigten also mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten.
4. Sonstiges
Das Ergebnis wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Lossatal am 23.02.2026 in Falkenhain festgestellt.
Falkenhain, 24.02.2026
Großmann | Weigelt |
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses | Bürgermeister |