Titel Logo
Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
AMTLICHER TEIL
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lossatal am 22.02.2026

Gemeinde Lossatal

Gemeindewahlausschuss

Die Vorsitzende

- Notbekanntmachung -

Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lossatal am 22.02.2026

1. Gesamtergebnis:

A1

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)

A2

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)

A1 + A2

Wahlberechtigte insgesamt

B

Wählerinnen und Wähler insgesamt

B1

darunter Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein

B2

darunter Briefwählerinnen und Briefwähler

C

Ungültige Stimmen

D = E

Insgesamt abgegebene gültige Stimmen

2. Feststellung Wahlergebnis

Zahl der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: (in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl):

Wahlvorschlag

Name, Vorname

Beruf, Stand

Wohnort

Stimmen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Schön, Michael

Angestellter, Teamleiter im Jobcenter Nordsachsen, Gemeinderat, Ortsvorsteher

04808 Lossatal

OT Thammenhain

1.283

Bündnis – Freie Wähler – Lossatal e.V. (BFWL)

Hörnig, Christiane

Dipl.-Betriebswirtin (FH),

Gemeinderätin, Ortsvorsteherin

04808 Lossatal

OT Falkenhain

920

Alternative für Deutschland (AfD)

Zimmermann, Mirko

Selbstständig

04808 Lossatal

OT Falkenhain

667

Uhlemann

Uhlemann, Sylvia

Verwaltungswirtin (FH), Polizistin

04808 Lossatal

OT Falkenhain

357

Damit wird festgestellt, dass keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat und deshalb gemäß § 44a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) am 15.03.2026 ein zweiter Wahlgang stattfindet. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Hinweise:

Für den zweiten Wahlgang am 15.03.2026 gilt:

1.

Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl am 22.02.2026 zugelassen waren, können bis zum 27.02.2026, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden.

2.

Wahlvorschläge, die zu der ersten Wahl am 22.02.2026 zugelassen waren, können nach Maßgabe des § 6d Abs. 2 KomWG bis zum 27.02.2026, 18.00 Uhr, geändert werden. Über die Zulassung des geänderten Wahlvorschlags entscheidet der Gemeindewahlausschuss unverzüglich.

3.

Die am zweiten Wahlgang teilnehmenden Wahlvorschläge sind bis zum achten Tag vor der Wahl (= 07.03.2026) öffentlich bekannt zu machen; die Bekanntmachung erfolgt voraussichtlich in einer Notbekanntmachung der Gemeinde Lossatal.

Nach § 14 Abs. 10 der sächsischen Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) sind denjenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen wiederum Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) auszustellen; einer erneuten Antragstellung bedarf es in diesem Zusammenhang deshalb grundsätzlich nicht. Neue Anträge auf (Wahlschein) Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang können ab sofort bei der Gemeinde Lossatal beantragt werden.

3. Rechtsbehelf

Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 25 KomWG i. V. m. § 54 SächsKomWO innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Leipzig, Amt für Rechts- Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, Stauffenbergstr. 4 in 04552 Borna unter Angabe des Grundes Einspruch erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm nach § 45 Abs. 1 KomWG 0,1 Prozent der Wahlberechtigten also mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten.

4. Sonstiges

Das Ergebnis wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Lossatal am 23.02.2026 in Falkenhain festgestellt.

Falkenhain, 24.02.2026

Großmann
Weigelt
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeister