Räumlicher Geltungsbereich (Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem 12/2025)
Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Meltewitz“ der Gemeinde Lossatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 12.11.2025 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Meltewitz“ der Gemeinde Lossatal beschlossen (Beschluss Nr. 769/25-GR).
Der Geltungsbereich befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand von Meltewitz, westlich der Sandgasse. Er umfasst das Flurstück 119 in der Gemarkung Meltewitz auf einer Fläche von ca. 0,6 ha. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Abbildung zu entnehmen.
| Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: | |
| - | Schaffung von Baurecht für den Ersatzneubau eines Feuerwehrgerätehauses mit angrenzender Übungswiese |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung |
| - | Ausgleich der Flächeninanspruchnahme durch umweltplanerische Maßnahmen |
| - | Grünordnerische Gestaltung und Eingrünung des Standorts zur umgebenden Landschaft |
| - | Ausnutzen der vorhandenen Erschließung |
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Meltewitz“ OT Meltewitz gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 815/26-GR).
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
30.03.2026 bis einschließlich 08.05.2026
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.lossatal.eu/rathaus/bauleitplanung/bebauungsplaene-in-offenlage/
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung in Falkenhain der Gemeinde Lossatal, Karl-Marx-Str. 14, 04808 Lossatal, Zimmer XXX während der nachfolgenden Öffnungszeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
ausgelegt.
Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034262/48830 oder per E-Mail an steffi.richter@lossatal.eu möglich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Bauverwaltung der Gemeinde Lossatal auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, E-Mail
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Übersichtsplan Geltungsbereich