Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
AMTLICHER TEIL
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Bekanntmachung Verkehrssicherungspflicht Grabmale
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG (Verordnung für Sicherheit und Gesundheit) ist die Gemeinde Lossatal als Friedhofsträger einmal im Jahr verpflichtet, nach Ende der Frostperiode Grabmale und Grabsteine zu überprüfen.
Die Überprüfung wird am
05. Mai 2026
auf den Friedhöfen in Hohburg, Lüptitz und Kühnitzsch durchgeführt.
Sandra Klimm
SB Bestattungswesen