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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2026
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öffentliche Bekanntmachung Wahlergebnis 2 Wahlgang

Gemeinde Lossatal

Gemeindewahlausschuss

Die Vorsitzende

Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse des 2. Wahlganges zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Lossatal am 15.03.2026

1. Gesamtergebnis:

A1

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)

4.050

A2

Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)

917

A1 + A2

Wahlberechtigte insgesamt

4.967

B

Wählerinnen und Wähler insgesamt

2.980

B1

darunter Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein

834

B2

darunter Briefwählerinnen und Briefwähler

816

C

Ungültige Stimmen

30

D = E

Insgesamt abgegebene gültige Stimmen

2.950

2. Feststellung Wahlergebnis

Zahl der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: (in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl):

Wahlvor-

schlag

Name, Vorname

Beruf, Stand

Wohnort

Stimmen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Schön,

Michael

Angestellter, Teamleiter im Jobcenter Nordsachsen, Gemeinderat, Ortsvorsteher

04808 Lossatal

OT Thammenhain

1.554

Bündnis – Freie Wähler – Lossatal e.V. (BFWL)

Hörnig, Christiane

Dipl.-Betriebswirtin (FH), Gemeinderätin, Ortsvorsteherin

04808 Lossatal

OT Falkenhain

828

Alternative für Deutschland (AfD)

Zimmermann, Mirko

Selbstständig

04808 Lossatal

OT Falkenhain

568

Es wird festgestellt, dass

Herr Schön, Michael

mit 1.554 gültigen Stimmen im zweiten Wahlgang die höchste Stimmenzahl auf sich vereint hat und damit gemäß § 44 a Abs. 2 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) zum Bürgermeister der Gemeinde Lossatal gewählt ist.

3. Rechtsbehelf

Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 25 KomWG i. V. m. § 54 SächsKomWO innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Leipzig, Amt für Rechts- Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, Stauffenbergstr. 4 in 04552 Borna unter Angabe des Grundes Einspruch erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm nach § 45 Abs. 1 KomWG 0,1 Prozent der Wahlberechtigten also mindestens 5 Wahlberechtigte beitreten.

4. Sonstiges

Das Ergebnis wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Lossatal am 16.03.2026 in Falkenhain festgestellt.

 — 

Falkenhain, den 27.03.2026

Großmann
Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses