Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG (Verordnung für Sicherheit und Gesundheit) ist die Gemeinde Lossatal als Friedhofsträger einmal im Jahr verpflichtet, nach Ende der Frostperiode Grabmale und Grabsteine zu überprüfen.
Die Überprüfung wird am
07. Mai 2024
auf den Friedhöfen in Hohburg, Lüptitz und Kühnitzsch durchgeführt.