„Werte Waldbesitzer an öffentlichen und/oder gewidmeten Wegen für euch zur Info: hier besteht eurerseits eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht, welcher ihr gemäß Gesetz 2x im Jahr nachkommen müsst. Das heißt ihr müsst zweimal im Jahr, einmal im unbelaubten Zustand und einmal im belaubten Zustand, eure Bäume an diesen Wegen begutachten und dabei ein Protokoll führen. Das betrifft nicht nur die Bäume, welche unmittelbar am Weg stehen, sondern auch all diejenigen, die auf den Weg fallen könnten und somit eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Geschädigte Bäume sind unverzüglich zu beseitigen.“
„Und nun noch ein wichtiger Hinweis mit der Bitte an alle Wald- und Feldbesucher: momentan ist bei allen Tier- und Vogelarten die Brut- und Setzzeit in vollem Gange. Bitte verlasst nicht die Wege und leint eure vierbeinigen Freunde an.“
Die Natur und Tierwelt wird es euch danken.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Mit freundlichem Gruß