Titel Logo
Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2025
AMTLICHER TEIL
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Verkehrssicherungspflicht

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG (Verordnung für Sicherheit und Gesundheit) ist die Gemeinde Lossatal als Friedhofsträger einmal im Jahr verpflichtet, nach Ende der Frostperiode Grabmale und Grabsteine zu überprüfen.

Die Überprüfung wird am

07. Mai 2025

auf den Friedhöfen in Hohburg, Lüptitz und Kühnitzsch durchgeführt.

Sandra Klimm
SB Bestattungswesen