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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2025
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Verunreinigung durch Hundekot

An alle Hundehalterinnen und Hundehalter!

In unserer Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Derartige Verschmutzungen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

Natürlich „muss“ der Hund auch einmal – aber Hundekot auf Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragende sind unter anderem Passanten, Kinder und Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten sowie Straßenanlieger und Mitarbeiter unseres Bauhofes, die den Hundekot entfernen müssen.

Also achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Öffentliche Wege, Plätze, Grünflächen, Badestrände und Kinderspielplätze sind dafür tabu!

Sollte Ihr Hund dennoch an einer der genannten Stellen sein „Geschäft“ verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaft zu beseitigen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Nehmen Sie zum Gassiegehen eine Tüte mit und sammeln Sie den Kot Ihres Vierbeiners ein. Die Tüten liegen unentgeltlich in den Rathäusern der Gemeinde Lossatal bereit. Tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.

Bitte lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden.

Hunde sollten erzogen werden und somit wäre auch eine übermäßige (Lärm)-belästigung aufgrund von Hundegebell vermeidbar!

Beachten Sie bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Zerche
Ordnungsamt / Feuerwehrwesen