Jährlich gilt in der Zeit vom 15. Februar bis zum 15. September in Orten mit einem besetzten Storchenhorst ein generelles Feuerwerksverbot.
Dies betrifft dieses Jahr die folgenden Orte: Falkenhain, Großzschepa, Körlitz, Meltewitz, Müglenz
Bei Bedarf eines Feuerwerkes wird dieses, nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt, nur in den Orten ohne Storch genehmigt. Eine Anmeldung sollte mindestens 4 Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Kosten hierfür betragen 44,00€.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis! Nur so können wir uns auch die nächsten Jahre an den Störchen erfreuen.