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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2025
AMTLICHER TEIL
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Information Feuerwerksverbot wenn Storch da

Information für alle Lossataler Bürgerinnen und Bürger!

Jährlich gilt in der Zeit vom 15. Februar bis zum 15. September in Orten mit einem besetzten Storchenhorst ein generelles Feuerwerksverbot.

Dies betrifft dieses Jahr die folgenden Orte: Falkenhain, Großzschepa, Körlitz, Meltewitz, Müglenz

Bei Bedarf eines Feuerwerkes wird dieses, nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt, nur in den Orten ohne Storch genehmigt. Eine Anmeldung sollte mindestens 4 Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Kosten hierfür betragen 44,00€.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis! Nur so können wir uns auch die nächsten Jahre an den Störchen erfreuen.

Zerche
Ordnungsamt/Feuerwehrwesen