Titel Logo
Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
AMTLICHER TEIL
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öl- und Pelletheizungen - ab 08.05.2023 Anträge auf Härtefallhilfen möglich

Ab dem 8. Mai können im Freistaat Sachsen über das Antragsportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) www.sab.sachsen.de Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Sachsen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Scheitholz, Kohle oder Koks heizen, Auszahlungsanträge der sogenannten Härtefallhilfen gestellt werden.

Neben Besitzern und Besitzerinnen von Einfamilienhäusern können auch Vermieter und Vermieterinnen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften Härtefallhilfen beantragen. Letztere müssen jedoch erklären, dass sie diese an die Mieter und Mieterinnen weiterleiten, da diese keine eigenen Anträge stellen können.

Die Antragstellung erfolgt digital. Für Personen, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben, strebt der Freistaat mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung an.

Bis zum 20. Oktober 2023 nimmt die SAB Anträge entgegen. Bei Fragen können sich Antragssteller ab dem 2. Mai 2023 an die Hotline der SAB unter Telefon 0351 49104999 wenden.

Die Härtefallhilfen bieten folgende Konditionen:

-

80% der Mehrkosten, wobei ein Betrag bis zur Verdopplung des Referenzpreises (durchschnittlicher Preis für jeweiligen leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2021) selbst zu tragen ist. Dementsprechend müssen Sie mehr als das Doppelte der nachfolgenden Referenzpreise bezahlt haben, um eine Hilfe zu erhalten.

-

Die bundeseinheitlichen Referenzpreise (Bruttopreise) für das Jahr 2021 sind:

Heizöl: 71 Cent/Liter

Flüssiggas: 57 Cent/Liter

Holzpellets: 24 Cent/Liter

Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg

Holzbriketts: 28 Cent/kg

Scheitholz: 85 EUR/Raummeter

Kohle/Koks: 36 Cent/kg

-

Gewährung einer Härtefallhilfe in Höhe von mindestens 100 EUR, jedoch maximal 2.000 EUR je Privathaushalt

-

Bei Beantragung durch einen Zentralantragstellenden beträgt der Mindestbetrag 100 EUR je enthaltenem Privathaushalt, höchstens aber insgesamt 1.000 EUR.

Laut Aussagen der SAB sollen neben dem Antrag nur wenige Nachweise wie Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für die Zahlungen sowie der Feuerstättenbescheid notwendig sein. Sie hält auf dem Portal www.sab.sachsen.de neben dem Antragsportal auch einen Online-Rechner vor, damit Antragsteller vorab prüfen können, ob und in welcher Höhe sie Härtefallhilfen bekommen können. Auf der Webseite soll außerdem ein umfangreicher Fragen- und Antwortenkatalog eingestellt werden.

Weitere Informationen sind auf den Webseiten www.sachsen.de und www.energieversorgung.sachsen.de verfügbar.