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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
AMTLICHER TEIL
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Bekanntmachung

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG (Verordnung für Sicherheit und Gesundheit) ist die Gemeinde Lossatal als Friedhofsträger einmal im Jahr verpflichtet, nach Ende der Frostperiode Grabmale und Grabsteine zu überprüfen.

Die Überprüfung wird am

31. Mai 2023

auf den Friedhöfen in Hohburg, Lüptitz und Kühnitzsch durchgeführt.

Ihre Friedhofsverwaltung