In Deutschland sind nur noch digitale Passbilder erlaubt.
Ab dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für einen Personalausweise, Reisepass oder einen elektronischen Aufenthaltstitel nur noch in digitaler Form akzeptiert. Das Bundesinnenministerium hat diese Regelung eingeführt, um Manipulationen zu verhindern. Die Bilder müssen dabei über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden. Gedruckte Fotos werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen.
Wo können digitale Passbilder erstellt werden?
Die Passfotos können direkt im Einwohnermeldeamt oder bei einem registrierten Fotostudio angefertigt werden. Da nicht jeder Fotograf die notwendige Cloud-Fachanwendung nutzt, wird empfohlen, sich im Vorfeld zu informieren, welche Anbieter diese Möglichkeit bereithalten.
Ablauf der digitalen Fotoerstellung
Für die Nutzung dieser Dienstleistung wird eine Gebühr von 6,00 Euro pro Vorgang erhoben, die sowohl bar als auch mit Karte bezahlt werden kann. Personen, die ihr Passbild bei einem Fotografen anfertigen lassen möchten, sollten sicherstellen, dass dieser mit dem zertifizierten Fachverfahren des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet. Das digitale Foto wird dann in einer geschützten Cloud gespeichert, und der Antragsteller erhält einen Code. Mit diesem kann die zuständige Behörde das Bild abrufen und in das behördliche Fachverfahren übernehmen.
Warum diese strengen Vorgaben?
Hintergrund dieser neuen Vorschrift ist die sogenannte Morphing-Technik. Dabei werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild kombiniert, sodass die resultierende Aufnahme die Gesichtszüge mehrerer Personen enthält. Diese Technik nutzen Fälscher zur Manipulation von Ausweisdokumenten, was insbesondere die Grenzkontrollen erschwert.