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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2025
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Zahlungsprobleme mit uns lösen

Was tun bei Zahlungsprobleme

Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten bzgl. der Abwassergebühren geraten, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Wir können dann gegebenenfalls Vereinbarungen über Ratenzahlungen abschließen.

Wann gerate ich in Zahlungsverzug?

In Zahlungsverzug geraten Sie, wenn Sie die Bescheide und/oder Abschläge zu den von uns angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlen. Wir müssen Ihnen dann Kosten für die Mahnung in Höhe von 8,00 € berechnen.

Was passiert, wenn ich auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiere?

Wenn Sie auf Zahlungsaufforderungen und darauffolgenden Ankündigung zur Zwangsvollstreckung nicht reagieren, werden die offenen Beträge vollstreckt. In diesem Fall kommen weitere erhöhte Kosten auf Sie zu.

Bitte sprechen Sie uns daher rechtzeitig an. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.

Eckert
Sachbearbeiterin Abwassergebühren