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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2025
AMTLICHER TEIL
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Bekanntmachung Flurbereinigung

Landratsamt

Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Flurbereinigung

Frauwalde

Gemeinde/Stadt

Lossatal und Dahlen

Landkreise:

Leipzig und Nordsachsen

Aktenzeichen:

10163-846.168-290021 (MTL/FN 1)

Ladung

Das Landratsamt Landkreis Leipzig lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem

Anhörungstermin zur 4. Änderung des

Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 i.V.m. § 60 FlurbG

ein.

Versammlungsort:

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Raum 107

Leipziger Straße 67

04552 Borna

Versammlungsbeginn:

12. Juni 2025 um 09.00 Uhr

Tagesordnung:

I.

Anhörungstermin zur 4. Änderung des Flurbereinigungsplans

II.

Information über den weiteren Verfahrensablauf

III.

Allgemeine Aussprache

Die hier veröffentlichte Einladung richtet sich an alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens, um Ihnen die Information zukommen zu lassen, dass der Plan nach § 41 FlurbG - nach einem stattgegebenen Widerspruch - dahingehend geändert wird, dass der Ausbau des Doktorweges im Bereich des Flurstückes Nr. 354/1 entfällt.

Die darüber hinaus von der 4. Änderung mit Änderungen an ihrem ganz konkreten Besitzstand betroffenen Besitzstände werden in einem persönlichen Schreiben über die sie betreffenden Änderungen informiert.

Auslegung

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Unterlagen ausgelegt:

  • Textteil der 4. Änderung des Flurbereinigungsplans mit Anlagen
  • Nachweis des alten Bestandes
    [Bestandskarte alt, Gebietskarte, Flurbuch (alt) mit Eigentümer]
  • Nachweis des neuen Bestandes (Abfindungskarte)
  • Verzeichnis der neuen Flurstücke [Flurbuch (neu)]
  • Verzeichnis über die Beitragspflicht zu den Ausführungskosten (§ 19 FlurbG)
  • Einzelnachweise je Besitzstand

Dauer der Auslegung:

Donnerstag, den 29. Mai 2025 bis einschließlich

Donnerstag, den 26. Juni 2025

Ort der Auslegung:

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Zimmer 304

Leipziger Straße 67 in Borna

zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten

Montag

08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.

Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.

Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme im Landratsamt stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Buchholz und die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Nora Junghans, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail:

michael.buchholz@lk-l.de

nora.junghans@lk-l.de

Telefon:

03433 241-1561

03433 241-1538

Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen.

In diesem heißt es:

„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Nachtrag (4. Änderung) zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Hausanschrift:

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

oder zur Niederschrift beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

Vermessungsamt

04552 Borna

Sachgebiet Ländliche Neuordnung

Leipziger Straße 67

04552 Borna

oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.

Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.

 — 

Borna, den 16. April 2025

Scheithauer
Amtsleiter