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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2025
AMTLICHER TEIL
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In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.05.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

717/25-GR

Forsteinrichtung des Kommunalwaldes der Gemeinde Lossatal

718/25-GR

Vergabe örtliche Prüfung Jahresabschlüsse 2023 – 2025

720/25-GR

Verkauf des Flurstückes 88 Gemarkung Lüptitz

721/25-GR

Abschluss 5. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 12.09./27.09.1995 über eine Teilfläche von Flurstück 295/24 Gemarkung Mark Schönstädt

722/25-GR

Verkauf des Flurstückes 336/5 Gemarkung Hohburg

723/25-GR

Verkauf des Flurstückes 672 Gemarkung Frauwalde

725/25-GR

Vergabe der Bauleistung zum Neubau eines Überleitungssammlers von Falkenhain nach Müglenz

726/25-GR

Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 232/z der Gemarkung Falkenhain für den Bau einer Druckspülstation

727/25-GR

Vergabe Lieferauftrag Strom für den Betrieb der Kläranlage Kleinzschepa

728/25-GR

Vermögensübertragung des Straßengrundstückes 88/69 der Gemarkung Hohburg vom Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ – Sachgebiet Immobilienwirtschaft auf die Gemeinde Lossatal zum 01.01.2024

729/25-GR

Vermögensübertragung des Straßengrundstückes 88/68 der Gemarkung Hohburg vom Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ – Sachgebiet Immobilienwirtschaft auf die Gemeinde Lossatal zum 01.01.2024

730/25-GR

Annahme einer Einzelspende

731/25-GR

Annahme von Einzelspenden

Beschluss-Nr. 719/25-GR

vom 14.05.2025 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 10

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Tinyhaus-Siedlung Lüptitz“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

1.

die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Tinyhaus-Siedlung Lüptitz“ auf dem Flurstück 88 der Gemarkung Lüptitz. Für das Gebiet soll ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 2 (1) i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Lageplan ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.

2.

Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen.

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Weigelt
Bürgermeister

Beschluss-Nr. 724/25-GR

vom 14.05.2025 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 15

Aufstellungsbeschluss einer Außenbereichssatzung „Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285/a der Gemarkung Großzschepa

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

1.

die Aufstellung einer Außenbereichssatzung “Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285/a der Ge- markung Großzschepa“ der Gemeinde Lossatal für das Gebiet der Flurstücke 285/4 und 285 a der Gemarkung Großzschepa gemäß beiliegendem Lageplan (Anlage).

2.

Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen.

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Weigelt
Bürgermeister