| 717/25-GR | Forsteinrichtung des Kommunalwaldes der Gemeinde Lossatal |
| 718/25-GR | Vergabe örtliche Prüfung Jahresabschlüsse 2023 – 2025 |
| 720/25-GR | Verkauf des Flurstückes 88 Gemarkung Lüptitz |
| 721/25-GR | Abschluss 5. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 12.09./27.09.1995 über eine Teilfläche von Flurstück 295/24 Gemarkung Mark Schönstädt |
| 722/25-GR | Verkauf des Flurstückes 336/5 Gemarkung Hohburg |
| 723/25-GR | Verkauf des Flurstückes 672 Gemarkung Frauwalde |
| 725/25-GR | Vergabe der Bauleistung zum Neubau eines Überleitungssammlers von Falkenhain nach Müglenz |
| 726/25-GR | Erwerb einer Teilfläche aus dem Flurstück 232/z der Gemarkung Falkenhain für den Bau einer Druckspülstation |
| 727/25-GR | Vergabe Lieferauftrag Strom für den Betrieb der Kläranlage Kleinzschepa |
| 728/25-GR | Vermögensübertragung des Straßengrundstückes 88/69 der Gemarkung Hohburg vom Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ – Sachgebiet Immobilienwirtschaft auf die Gemeinde Lossatal zum 01.01.2024 |
| 729/25-GR | Vermögensübertragung des Straßengrundstückes 88/68 der Gemarkung Hohburg vom Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ – Sachgebiet Immobilienwirtschaft auf die Gemeinde Lossatal zum 01.01.2024 |
| 730/25-GR | Annahme einer Einzelspende |
| 731/25-GR | Annahme von Einzelspenden |
Beschluss-Nr. 719/25-GR
vom 14.05.2025 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 10
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Tinyhaus-Siedlung Lüptitz“
| Beschluss: | |
| Der Gemeinderat beschließt | |
| 1. | die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Tinyhaus-Siedlung Lüptitz“ auf dem Flurstück 88 der Gemarkung Lüptitz. Für das Gebiet soll ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 2 (1) i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Lageplan ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen. |
| 3. | Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
Beschluss-Nr. 724/25-GR
vom 14.05.2025 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 15
Aufstellungsbeschluss einer Außenbereichssatzung „Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285/a der Gemarkung Großzschepa
| Beschluss: | |
| Der Gemeinderat beschließt | |
| 1. | die Aufstellung einer Außenbereichssatzung “Wohnen auf dem Flurstück 285/4 und 285/a der Ge- markung Großzschepa“ der Gemeinde Lossatal für das Gebiet der Flurstücke 285/4 und 285 a der Gemarkung Großzschepa gemäß beiliegendem Lageplan (Anlage). |
| 2. | Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB abgesehen. |
| 3. | Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |