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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zum Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain"

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan

"Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain"

als Satzung beschlossen.

Die höhere Verwaltungsbehörde Landratsamt Landkreis Leipzig hat mit Bescheid vom 17.05.2023, AZ.: PG 02/23 für die Satzung die Genehmigung erteilt, die hiermit bekannt gemacht wird.

Für den räumlichen Geltungsbereich der Satzung ist der Lageplan vom 03.11.2022 maßgebend. Die Satzung über den Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 12 BauGB).

Die Satzung über den Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain" kann einschließlich ihrer Begründung samt Umweltbericht mit Fachgutachten bei der Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Lossatal, den 13.06.2023

Weigelt
Bürgermeister