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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2023
AMTLICHER TEIL
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In der öffentlichen Sitzung

In der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ wurde am 21.03.2023 folgender Beschluss gefasst

Beschluss Nr. 34/2023

Beschluss – Einstellung einer Mitarbeiterin im Sachgebiet Verwaltung/ Immobilien

In der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ wurde am 23.05.2023 folgender Beschluss gefasst

Beschluss Nr. 35/2023

Beschluss – Veräußerung eines Fahrzeuges Ladog mit Anbauteilen und Kleingeräte aus dem Bestand des Bauhofes

Beschluss Nr. 36/2023

des Betriebsausschusses des Wirtschaftsbetriebes vom 23.05.2023 – TOP 5

Beschluss - Aktualisierung der Nutzungsentgelte für das Jugend- und Freizeithaus Meltewitz für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten ab dem 01.09.2023

Der Betriebsausschuss beschließt die Aktualisierung der Nutzungsentgelte für das Jugend- und Freizeithaus Meltewitz zum 01.09.2023 wie folgt:

Raum im Erdgeschoss Tagesmiete (Beginn 11 Uhr/ Ende 10 Uhr am Folgetag)

200,00 €

Vermietung bis 6 Std.

130,00 €

Kurzzeitmiete bis 3 Std.

80,00 €

optional: zzgl. Nutzung Vortag ab 13 Uhr

60,00 €

optional: zzgl. Nutzung 3 Std. zuvor oder danach

20,00 €

optional Tischwäsche pro Stück

3,00 €

Der Beschluss Nr. 29/2022-BAvom 28.06.2022des Betriebsausschusses tritt damit außer Kraft.

Beschluss Nr. 37/2023-BA

des Betriebsausschusses des Wirtschaftsbetriebes vom 23.05.2023 – TOP 6

Beschluss - Erhöhung des Nutzungsentgeltes für die Sonderleistung Tischwäsche für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Kulturhaus Hohburg ab 01.09.2023

Der Betriebsausschuss beschließt die Erhöhung des Nutzungsentgeltes für die Sonderleistung Tischwäsche auf 3,00 €/Stück bei der Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Kulturhaus Hohburg ab dem 01.09.2023.

Die Beschlüsse Nr. BA-116-60-IV-17 vom 28.11.2017, Nr. 20/2021-BA vom 16.11.2021 und Nr. 453/22-GR vom 12.12.2022 behalten ihre Gültigkeit.