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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2025
AMTLICHER TEIL
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Hinweise des Ordnungsamtes zum Umgang mit anonymen Anzeigen

In letzter Zeit erhalten wir beim Ordnungsamt vermehrt anonyme Hinweise, hauptsächlich in Briefform, zu vermeintlichen oder tatsächlichen Ordnungswidrigkeiten und Fehlverhalten von Bürgerinnen und Bürgern. Da anonyme Anzeigen auch Probleme mit sich bringen, möchten wir dazu einige Hinweise geben:

Das Ordnungsamt freut sich grundsätzlich über jede nützliche Information. Jeder hat das Recht, seine Hinweise anonym zu übermitteln, wenn er das wünscht. Allerdings erschweren anonyme Meldungen unsere Arbeit erheblich. Bei völlig anonymen Hinweisen wie „Herr X aus Y hat am … etwas Verbotenes getan, bitte prüfen Sie das“ können wir oft kaum den Wahrheitsgehalt einschätzen. Außerdem verlieren wir die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, was bei wiederholten Verstößen, etwa im Bereich des Parkens zu bestimmten Zeiten, sehr hilfreich wäre. Angaben zu Uhrzeiten, zu denen die Verstöße häufig vorkommen, erleichtern die Planung von Einsätzen erheblich.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass wir bei anonymen Anzeigen kaum Beweismöglichkeiten haben. Beweiskräftige Ordnungswidrigkeiten können nur dann verfolgt werden, wenn es Zeugen gibt. Wenn beispielsweise Herr X aus Y am Tag Z Bauschutt in den Wald bringt, sehen wir nur den Müll, können aber keinen Zusammenhang zu Herrn X herstellen, da ein anonymer Brief kein rechtliches Beweismittel ist. Ohne Zeugen oder konkrete Beweise ist eine Verfolgung kaum möglich. Das ist im Sinne des Rechtsstaats (Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) auch richtig: Es gilt die Unschuldsvermutung, und die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Würde das Gericht allein aufgrund anonymer Hinweise Bußgelder verhängen, würde das gegen diese Prinzipien verstoßen.

Aus diesen Gründen geht das Ordnungsamt nur in Ausnahmefällen vollständig anonymen Hinweisen nach. Wir bitten Sie stattdessen, mit uns in einen konstruktiven Dialog zu treten, wenn Sie Verstöße bemerken. Wir verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn beispielsweise Bauschutt oder anderer Müll in den Wald gebracht werden. Wir sind sehr daran interessiert, solche Verstöße zu ahnden – am besten, wenn Sie bereit sind, Ihre Beobachtungen zu bezeugen und diese gegebenenfalls auch vor Gericht zu bestätigen.

Selbstverständlich haben Sie das Recht, dass Ihre Hinweise anonym behandelt werden. Wir bitten jedoch darum, uns die Möglichkeit zu geben, bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen zu können. Das erleichtert die Bearbeitung der Verfahren erheblich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!