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| 733/25-GR | Petition Nein zur Agri-PV Anlage Meltewitz |
| 735/25-GR | Verzicht auf den Erlass einer Fraktionsfinanzierungssatzung der Gemeinde Lossatal |
| 736/25-GR | Vergabe von Bauleistungen für die Energetische Außensanierung Vereinshaus |
| Falkenhain, Los 1 – Baumeisterarbeiten |
| 737/25-GR | Vergabe von Bauleistungen für die Energetische Außensanierung Vereinshaus |
| Falkenhain, Los 2 - Dacharbeiten |
| 738/25-GR | Grundsatzbeschluss – Ausbau Gartenweg OT Falkenhain |
Beschluss-Nr. 734/25-GR
vom 11.06.2025 des Gemeinderates Lossatal - öffentlich - TOP 11
Vorzeitiger Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 S. 1 BauGB der Gemeinde Lossatal „Agri-PV-Anlage Meltewitz“
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt, | |
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lossatal beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 730/1, 735/1, 738/1, 739/1, 740/1, 741, 742, 745, 746, 748, 749, 751, 752, 753, 754, 756, 759 sowie 758 (teilweise) in der Gemarkung Meltewitz die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV-Anlage Meltewitz“. |
| 2. | Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Agrarphotovoltaik“ (SO-APV), welches die weitere Nutzung der Vorhabenfläche für die Landwirtschaft, jedoch mit integrierter Agri-PV-Nutzung beinhaltet. Im Sinne regionaler Wertschöpfungsansätze und einer angestrebten bodengebundenen Veredelung in der Landwirtschaft soll eine neuartige Kombination der ackerbaulichen Bewirtschaftung sowie der Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien geregelt werden. |
| 3. | Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |