| Beschluss-Nr.: | |
| 525/23-GR | Grundsatzbeschluss – Erweiterung Grundschule und Hort am Standort Hohburg |
| 526/23-GR | Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 12a – Außenanlagen |
| 527/23-GR | Grundsatzbeschluss – Fortführung des Vorhabens Sanierung des Sportlerheimes in Lüptitz |
| 528/23-GR | Grundsatzbeschluss – Multifunktionszentrum, 1. Bauabschnitt zur Bebauung des Areals der ehemaligen Schule im Ortsteil Thammenhain |
| 529/23-GR | Verkauf von unvermessenen Teilflächen der Flurstücke 85/3 und 30 |
| Gemarkung Dornreichenbach sowie des Flurstückes 39/c Gemarkung Dornreichenbach |
| 530/23-GR | Verkauf des Mehrfamilienhauses Kapsdorfer Straße 50/52 im Ortsteil Hohburg (Flst. 88/65 und 88/66) |
| 531/23-GR | Bestellung des Prüfers für die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO des Jahresabschlusses 2019 für den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ |
| 532/23-GR | Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlussprüfung und die überörtliche Prüfung 2019 des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ |
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Beschluss-Nr. 524/23-GR
vom 12.07.2023 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 4
Beschluss – 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lossatal (Elternbeitragssatzung)
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lossatal (Elternbeitragssatzung) einschließlich Anlage 1 zu § 4 Abs. 2 der genannten Satzung.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und des § 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal in seiner Sitzung am 12.07.2023 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Die Anlage 1 zu § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
Die monatlichen Elternbeiträge betragen:
| Betreuungsart | Entgelt für Mehrbetreuungsstunden / stündlich |
| Kinderkrippe | 6,37 € |
| Kindergarten | 3,20 € |
| Hort | 2,34 € |
Diese 2. Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Falkenhain, den 13.07.2023
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht wenn:
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, | |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannte Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.