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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2023
AMTLICHER TEIL
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In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss-Nr.:

525/23-GR

Grundsatzbeschluss – Erweiterung Grundschule und Hort am Standort Hohburg

526/23-GR

Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Käferparadies“, Los 12a – Außenanlagen

527/23-GR

Grundsatzbeschluss – Fortführung des Vorhabens Sanierung des Sportlerheimes in Lüptitz

528/23-GR

Grundsatzbeschluss – Multifunktionszentrum, 1. Bauabschnitt zur Bebauung des Areals der ehemaligen Schule im Ortsteil Thammenhain

529/23-GR

Verkauf von unvermessenen Teilflächen der Flurstücke 85/3 und 30

Gemarkung Dornreichenbach sowie des Flurstückes 39/c Gemarkung Dornreichenbach

530/23-GR

Verkauf des Mehrfamilienhauses Kapsdorfer Straße 50/52 im Ortsteil Hohburg (Flst. 88/65 und 88/66)

531/23-GR

Bestellung des Prüfers für die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO des Jahresabschlusses 2019 für den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

532/23-GR

Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlussprüfung und die überörtliche Prüfung 2019 des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

Beschluss-Nr. 524/23-GR

vom 12.07.2023 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 4

Beschluss – 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lossatal (Elternbeitragssatzung)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lossatal (Elternbeitragssatzung) einschließlich Anlage 1 zu § 4 Abs. 2 der genannten Satzung.

2. Änderungssatzung

der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lossatal (Elternbeitragssatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und des § 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal in seiner Sitzung am 12.07.2023 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

Die Anlage 1 zu § 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

Die monatlichen Elternbeiträge betragen:

Betreuungsart

Entgelt für Mehrbetreuungsstunden / stündlich

Kinderkrippe

6,37 €

Kindergarten

3,20 €

Hort

2,34 €

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Falkenhain, den 13.07.2023

Weigelt
Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn:

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannte Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Weigelt
Bürgermeister