Aufgabenverteilung zwischen Bezirksschornsteinfegern und freien Schornsteinfegerbetrieben und was Sie als Eigentümer wissen sollten …
Kürzlich kam es zu Änderungen der Zuständigkeiten im Bereich der Schornsteinfegerangelegenheiten.
Die sog. hoheitlichen Tätigkeiten obliegen hierbei den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (kurz: bBSF).
| Hierzu zählen u. a.: | |
| • | Feuerstättenschau inkl. Erstellung Feuerstättenbescheid (innerhalb der 7-jährigen |
| • | Bestellungszeit zweimal) |
| • | Feststellung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit von Feuerstätten und |
| • | Abgasanlagen (Bauabnahmen) |
| • | Behördlich angeordnete Ersatzvornahmen |
Im Feuerstättenbescheid werden durch den bBSF die Schornsteinfegerarbeiten festgelegt.
Hier insbesondere die Art, die Häufigkeit und der Durchführungszeitraum.
Diese, in Ihrem Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten, sind die sog. nicht hoheitlichen oder auch freien Tätigkeiten. Hier kann sowohl der bBSF des Bezirkes, als auch ein anderer Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung innerhalb des angegebenen Zeitraums beauftragt werden.
Der Eigentümer ist für die fristgerechte Veranlassung, sowie für die Nachweisführung gegenüber dem bBSF verantwortlich.
Zur Ausführung der freien Tätigkeiten gilt zwischen dem Eigentümer und dem Schornsteinfeger das Zivilrecht. Es wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Die Eigentümer haben folgende Möglichkeiten:
| 1. | Wenn der bBSF die Arbeiten selbst ausführt, dann entfällt jegliche Nachweispflicht. Grund hierfür ist, dass der bBSF die erforderlichen Daten selbst erfasst und verarbeitet. |
| 2. | Wenn der bBSF die Arbeiten nicht selbst ausführt, sondern ein anderer Schornsteinfegerbetrieb, dann ist dem ausführenden Betrieb der aktuell gültige Feuerstättenbescheid vorzulegen. |
Nach der Arbeitsausführung stellt der Schornsteinfegerbetrieb ein amtlich
vorgegebenes Formblatt und eine Bescheinigung aus, um die Erledigung der Arbeiten zu dokumentieren. Diese werden dem Eigentümer innerhalb von 14 Tagen nach der Arbeitsausführung ausgehändigt. Die Nachweisführung zu den erledigten Schornsteinfegerarbeiten gegenüber dem bBSF verbleibt immer beim Eigentümer.
Eine Rechnung/Quittung ist als Nachweis nicht ausreichend.
Es besteht allerdings die Möglichkeit mit dem ausführenden Betrieb zu vereinbaren,
dass diese Formulare direkt an den bBSF übermittelt werden.
Bevollmächtigte BezirksschornsteinfegerInnen im Lossatal
| 14 7 29-17 | Hoffmann, Kay Pfarrhäuser 1D 04668 Grimma OT Mutzschen 034385 849800 0160 97265714 bsm@schornsteinfeger-hoffmann.de | Grimma OT Denkwitz, OT Fremdiswalde, OT Gastewitz, OT Gaudichsroda, OT Gornewitz, OT Köllmichen, OT Mutzschen, OT Prösitz, OT Roda, OT Vierteln, OT Wagelwitz, OT Wüstrich Trebsen/Mulde, Stadt sowie OT Neichen Lossatal OT Mark Schönstädt, OT Meltewitz Wurzen OT Kühren, OT Nitzschka, OT Sachsendorf, OT Wäldgen |
| 14 7 29-19 | Kühne, Mirko Am Lossatal 46 04808 Lossatal OT Hohburg 034263 42184 0176 34446000 bsmkuehne@t-online.de | Lossatal, Gemeinde Thallwitz OT Böhlitz, OT Lossa, OT Röcknitz, OT Zwochau Teile von Wurzen, Stadt sowie OT Burkartshain, Teile von OT Roitzsch, OT Trebelshain |
| 14 7 30-16 | Beilschmidt, Jens Querstraße 1 04889 Belgern- Schildau 034221 552984 015781870109 beilschmidtjens@gmail.com | Lossatal OT Falkenhain, Teile von OT Frauwalde |
| 14 7 30-18 | Melz, Henrik Gailingener Str. 24 04758 Liebschützberg 01522 7717103 | Lossatal OT Heyda, Teile von OT Frauwalde Wurzen OT Streuben |
Hauseigentümer finden ihren persönlichen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks;
www.schornsteinfeger.de
Außerdem finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen:
www.lds.sachsen.de
Ihr Ansprechpartner für Schornsteinfegerangelegenheiten im Landkreis Leipzig:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten - SG Allgemeine Ordnungsaufgaben |
Haus 6 - Stauffenbergstraße 4 - 04552 Borna
Frau Schiller Tel.: 03433 241 3746 Fax: 03437 984 7017
E-Mail: allg.ordnungsangelegenheiten@lk-l.de
Frau Berner Tel.: 03433 241 3748 Fax: 03437 984 7017
E-Mail: allg.ordnungsangelegenheiten@lk-l.de
Eine genauere Straßenliste für aufgeteilte Stadtbezirke, sowie alle zugehörigen Ortsteile, kann bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen erfragt werden. Gleiches gilt für die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.