Titel Logo
Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
AMTLICHER TEIL
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

zweite Bekanntmachung Auslegung(0)

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in der Sitzung am 9. August 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

24. August 2023 bis zum 31. August 2023

zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bei der Gemeinde Lossatal, - Hauptamt - Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Lossatal, Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal

OT Falkenhain schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.

Falkenhain, 23.08.2023


Weigelt
Bürgermeister