1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in der Sitzung am 9. August 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. |
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
24. August 2023 bis zum 31. August 2023
zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bei der Gemeinde Lossatal, - Hauptamt - Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Lossatal, Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal
OT Falkenhain schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Falkenhain, 23.08.2023