Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 2023-1000306, Geschäftszeichen des ÖbVI: 2023-0018
| Projekt: | Neuordnungsverfahren Börln Verfahrensnummer N12/300681 |
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| Verfahrensabschnitt 3 |
| Gemeinde Lossatal | |
| Gemarkung Meltewitz | |
| Flurstücke: | 517, 518, 524, 525, 530, 531/2, 545, 546, 563, 577 |
| Gemarkung Heyda | |
| Flurstück: | 194 |
An oben genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch Katastervermessung bestimmt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs – und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung liegen ab dem 28.09.2023 bis einschließlich 28.10.2023 in meinen Geschäftsräumen Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr (Wir bitten möglichst vorab um telefonische Terminabstimmung). Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen: Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2013 (SächsGVBl. S. 482), in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs– und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Hans-Peter Keller Walter-Köhn-Straße 1 d, 04356 Leipzig, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden gewahrt.