| 638/24-GR | Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan „An der Feuerwehr“ im OT Kühnitzsch |
| 639/24-GR | Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „An der Feuerwehr“ im OT Kühnitzsch |
| 640/24-GR | Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohn- und Gewerbegebiet „An der Kartoffellagerhalle“ in Falkenhain |
| 641/24-GR | Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohn- und Gewerbegebiet „An der Kartoffellagerhalle“ in Falkenhain |
| 643/24-GR | Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus im OT Thammenhain“ |
| 645/24-GR | Vergabe von Bauleistungen für das Multifunktionszentrum 1. Bauabschnitt, Thammenhain, Los 6 b – Trockenbauarbeiten |
| 646/24-GR | Vergabe von Bauleistungen für das Multifunktionszentrum 1. Bauabschnitt, Thammenhain, Los 6 d – Prallwandarbeiten |
| 647/24-GR | Tausch des Flurstückes 3/36 gegen das Flurstück 3/59 Gemarkung Dornreichenbach |
| 648/24-GR | Annahme von Einzelspenden |
Beschluss-Nr. 642/24-GR
vom 19.06.2024 des Gemeinderates Lossatal
- öffentlich – TOP 9
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus im OT Thammenhain"
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes "Feuerwehrgerätehaus im OT Thammenhain" nach § 13a BauGB für die Flurstücken 74/2 der Gemarkung Thammenhain im beschleunigten Verfahren.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die aus einer Seite bestehende Anlage 1 mit dem Geltungsbereich ist untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss-Nr. 644/24-GR
vom 19.06.2024 des Gemeinderates Lossatal
- öffentlich – TOP 11
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Mühlstraße" in Hohburg
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Mühlstraße“ in Hohburg gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 13a des Baugesetzbuches (BauGB) für die Teilflächen der Flurstücke 263/58 und 266 der Gemarkung Hohburg im beschleunigten Verfahren. Die Anlage ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.