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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
AMTLICHER TEIL
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Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass gemäß § 39 Abs.1 der Abwassersatzung der Gemeinde Lossatal eine Anzeigepflicht für alle Grundstückseigentümer besteht.

Innerhalb eines Monats sind jegliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse schriftlich an den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ Kapsdorfer Straße 36, 04808 Lossatal zu melden. Nutzen Sie hierfür das zur Verfügung stehende Formular auf unserer Homepage. Diese Änderungen können durch den Kauf, Verkauf oder die Umschreibung eines

Grundstücks entstehen. Die Anzeigepflicht liegt sowohl beim bisherigen als auch beim neuen Eigentümer bzw. dinglichen Berechtigten.

Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht gemäß § 39 i.V.m. § 42 der Abwassersatzung als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden kann und gemäß § 6 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und Änderungen der Eigentumsverhältnisse fristgerecht dem Wirtschaftsbetrieb mitzuteilen.

Eckert
Sachbearbeiterin Abwasser