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Amtsblatt Lossa Bote - Gemeinde Lossatal mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2026
AMTLICHER TEIL
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In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.07.2026 wurde folgender Beschluss gefasst

Beschluss-Nr.

863/26-GR

Zustimmung zum Antrag auf Stundung und Ratenzahlung PK 0101600025

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.08.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss-Nr.

864/26-GR

Gewährung einer rückzahlbaren Liquiditätshilfe von der Gemeinde Lossatal an den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ zur Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit

865/26-GR

Bestellung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

866/26-GR

Annahme einer Einzelspende

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.09.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss-Nr.

868/26-GR

Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses in Thammenhain, Los 9 – Innenputz

869/26-GR

Vergabe von Bauleistungen für die Belagserneuerung des Radwegs / Gehwegs von Watzschwitz zur S 23

872/26-GR

Entlastung der Betriebsleitung für das Jahr 2023 des Eigenbetriebes der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

873/26-GR

Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlussprüfung und die überörtliche Prüfung 2024 des Eigenbetriebes der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

874/26-GR

Bestellung des Prüfers für die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO der Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“

875/26-GR

1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ für das Wirtschaftsjahr 2026

Beschluss-Nr. 870/26-GR

vom 09.09.2026 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 11

Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal "Wirtschaftsbetrieb Lossatal"

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

gemäß §§ 31-34 SächsEigBVO die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 für den „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ mit nachstehenden Ergebnissen. Die Feststellung erfolgt nach Durchführung der Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Röber Hess Pimme GmbH vom 30. Juni 2026 und der örtlichen Prüfung gemäß § 105 SächsGemO durch den Wirtschaftsprüfer René Biermann vom 21. Juli 2026.

1.

Bilanzsumme

26.814.010,11 €

1.1

davon entfallen auf die Aktivseite

- auf das Anlagevermögen

26.111.810,71 €

- auf das Umlaufvermögen

701.697,52 €

- auf den Rechnungsabgrenzungsposten

501,88 €

1.2.

davon entfallen auf die Passivseite

- auf das Eigenkapital

12.452.244,06 €

- auf den Sonderposten Ertrags- /Investitionszuschüsse

8.913.683,71 €

- auf die Rückstellungen

240.018,65 €

- auf die Verbindlichkeiten

5.203.240,52 €

- auf den Rechnungsabgrenzungsposten

4.823,17 €

1.3.

Jahresüberschuss

1.899,57 €

1.3.1.

Summe der Erträge

3.107.174,72 €

1.3.2.

Summer der Aufwendungen

3.105.275,15 €

Die Berichte über die Abschlussprüfung und über die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen den Gemeinderäten vor. Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Anlage 1 „Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“ – bestehend aus 4 Seiten, die Anlage 2 „Jahresabschlussbericht und Lagebericht 2023“ des überörtlichen Prüfers – bestehend aus 107 Seiten und die Anlage 3 „Bericht über die örtliche Prüfung nach § 105 SächsGemO für das Wirtschaftsjahr 2023“ – bestehend aus 10 Seiten – sind untrennbare Bestandteile dieses Beschlusses.

Schön
Bürgermeister

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Eigenbetrieb Wirtschaftsbetrieb Lossatal

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Wirtschaftsbetrieb Lossatal – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Wirtschaftsbetrieb Lossatal für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

•

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

•

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

•

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

•

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.

•

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

•

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

•

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.

•

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.

•

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Leipzig, 30. Juni 2026

RÖBER HESS PIMME GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Pimme 
(Uwe Pimme)
Wirtschaftsprüfer

Bekanntmachung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Lossatal am 09.09.2026 wurde der Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Lossatal „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ festgestellt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden entsprechend §34 SächsEigBVO nach der ortsüblichen Bekanntgabe im Amtsblatt an sieben Arbeitstagen öffentlich ausgelegt.

Der Jahresabschluss 2023 mit dem dazugehörigen Lagebericht wird in der Zeit

vom Donnerstag 24.09.2026 bis Freitag 02.10.2026

während der Dienststunden in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes „Wirtschaftsbetrieb Lossatal“ in 04808 Lossatal, OT Hohburg, Kapsdorfer Straße 36, und der Gemeindeverwaltung Lossatal in 04808 Lossatal, OT Falkenhain, Karl-Marx-Straße 14 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Beschluss-Nr. 871/26-GR

vom 09.09.2026 des Gemeinderates Lossatal – öffentlich – TOP 12

Beschluss – Verwendung des Jahresergebnisses 2023 des Eigenbetriebes der Gemeinde Lossatal "Wirtschaftsbetrieb Lossatal"

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 SächsEigBVO die Verwendung des Jahresüberschusses i.H.v. 1.899,57 € mit Verlustvorträgen der Vorjahre zu verrechnen und einen dann noch verbleibenden Verlust i.H.v. 419.979,42 € in das nächste Jahr vorzutragen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, einen Verlustvortrag über 3 Jahre hinaus vorzutragen liegt vor.

Schön
Bürgermeister