Mit den kalten Wintermonaten steigt auch die Verantwortung für die sichere Nutzung der Gehwege.
Wir möchten alle Bürger darauf hinweisen, dass Grundstückseigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet sind, die angrenzenden Gehwege im Winter regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien und bei Bedarf mit Streumitteln zu behandeln. Die Räum- und Streupflicht ist an Werktagen bis 8:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr zu erfüllen. Der Pflicht ist auch Sorge zu tragen, wenn man nicht zu Hause ist oder selbst dieser Pflicht nicht nachkommen kann.
Wir bitten um entsprechende Rücksichtnahme zwischen den Kehrenden. Das Schieben von Schnee auf die Fahrbahn ist untersagt. Der Winterdienst für die kommunalen Straßen wird durch den städtischen Bauhof durchgeführt. Die Rangfolge der Straßen ist in einem Räum- und Streuplan festgelegt, daher ist es möglich, dass Stichstraßen, Anliegerstraßen und Sackgassen mit geringer Verkehrsbedeutung spät geräumt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadtverwaltung.