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Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz
Ausgabe 2/2024
Stadt Falkenstein/Harz
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Bekanntmachung des Landkreises Harz

Gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2, 4 und 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des zusätzlichen Erörterungstermins in Präsenz in dem Verfahren der REG Reinstedter Entsorgungsgesellschaft GmbH, Froser Straße 7, 06463 Falkenstein Harz/OT Reinstedt mit einem Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Deponie DK 0 „Froser Berg“ am Standort Reinstedt

Für das o.g. Vorhaben wird auf Antrag der REG Reinstedter Entsorgungsgesellschaft GmbH ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie § 38 Abs. 1 KrWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG inclusive einer Umweltprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Innerhalb der Einwendungsfristen sind zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, die es zu erörtern gilt. Zur Erörterung der im bisherigen Verfahren fristgerecht eingegangenen behördlichen Stellungnahmen, Stellungnahmen und Einwendungen von Vereinigungen sowie Einwendungen privater Einwender, auch mit den Betroffenen, wird ein Erörterungstermin in Präsenz gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG durchgeführt.

1.

Der Erörterungstermin zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren beginnt am

Dienstag, dem 27.02.2024 um 09:00 Uhr (Einlass ab 08:00 Uhr)

im Schützenhaus Meisdorf, Schiebberg 105c in 06463 Falkenstein/Harz, OT Meisdorf.

Die Tagesordnung kann eine Woche vor Beginn des Erörterungstermins im Internet auf den Seiten des Landkreises Harz www.kreis-hz.de und im UVP-Verbund unter https://uvp-verbund.de eingesehen werden. Dort werden auch weitere Informationen zum mündlichen Erörterungstermin zur Verfügung gestellt („Informationspapier zum Erörterungstermin“).

Geplant ist, zunächst am Dienstag, den 27.02.2024 zu beginnen. Die Erörterung der einzelnen Sachthemen findet themenbezogen der Reihenfolge nach statt. Die Erörterung wird am 27.02.2024 unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt, wenn dies thematisch zweckmäßig ist und nicht mit einer Beendigung am selben Tag gerechnet werden kann. In diesem Fall wird der Erörterungstermin solange tageweise fortgesetzt, bis sein Zweck erreicht ist und dies durch den Verhandlungsleiter im pflichtgemäßen Ermessen entschieden und mitgeteilt wird. An welcher Stelle der Themen und zu welcher Uhrzeit der Termin jeweils fortgeführt wird, wird den Teilnehmenden ab dem 27.02.2024 in der Verhandlung täglich zum Abschluss mitgeteilt.

2.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind: Personen, die Einwendungen erhoben haben (Einwender) und sonstige Betroffene (§ 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG) und deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände, Vertreter der Antragstellerin, Sachverständige und Gutachter, Mitarbeitende der beteiligten Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange, Vertreter der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, Mitarbeitende der Anhörungs- bzw. Planfeststellungsbehörde.

Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung ist es erforderlich, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) auszuweisen. Die Vertretung der Einwender und der Betroffenen durch Bevollmächtigte ist möglich. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben.

Hiermit werden die Personen, die rechtzeitig Stellungnahmen bzw. Einwendungen erhoben haben, über den Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Harz bzw. auf der Homepage des Landkreises Harz und in den örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet örtlich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, informiert. Es erfolgen keine individuellen Einladungsschreiben zur Erörterung, da neben den behördlichen Stellungnahmen mehr als 50 Einwendungen bzw. Stellungnahmen eingegangen sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die bereits im Rahmen der online-Konsultation vorgebrachten Erörterungen werden auch bei Ausbleiben der Beteiligten im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Verspätete Einwendungen können im Erörterungstermin nicht berücksichtigt werden.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

3.

Bei der Teilnahme an der Erörterung, der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden vom Landkreis Harz in Erfüllung seiner Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 der DSGVO sind unter https://www.kreis-hz.de/de/deponien.html einsehbar.

4.

Zur Vorbereitung des Erörterungstermines werden die vollständigen Planunterlagen und die bislang eingegangenen Nachreichungen und Ergänzungen im UVP-Portal zugänglich gemacht.

Für den Fall, dass eine Internet-Nutzung nicht möglich ist, besteht nach vorheriger Terminabsprache auch die Möglichkeit, in diese Unterlagen Einsicht zu nehmen. Dazu werden die Unterlagen bis zum Abschluss des hiermit bekanntgemachten Erörterungstermins ausgelegt in:

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Stadt Falkenstein/Harz, OT Ermsleben, Markt 1,

Tel. Terminabsprache: 034743 96262

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Stadt Seeland, OT Nachterstedt, Lindenstraße 1,

Tel. Terminabsprache: 034741 932-35 oder 034741 932-47

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Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt,

Tel. Terminabsprache: 03941 5970-5702 oder 03941 5970-5765

5. Hinweise:

Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl vor dem Schützenhaus zur Verfügung.

Da die Reihenfolge der Erörterung themenbezogen ist, kann aufgrund der Vielzahl der Themen und der Einwender nicht eingeschätzt werden, welches Thema zu welcher Zeit/welchem Tag erörtert wird. Derzeit wird geplant, den Erörterungstermin innerhalb von 3 Tagen zu beenden, wenn alle Themen bis dahin erörtert wurden. Themen, welche durch den Verhandlungsleiter in dessen Ermessen als beendet erklärt wurden, werden nicht noch einmal erörtert. Daher könnte eine Anwesenheit interessierter zugelassener Teilnehmer an allen Tagen bis zur Beendigung bzw. bis zum offiziellen Abschluss des Erörterungstermines notwendig sein, um eigene Themen erörtern zu können.

Gez. Sinnecker
Leiter Umweltamt