Seit letztem Jahr ist die Möglichkeit der alternativen Bestattung in den Urnengemeinschaftsanlagen auf allen städtischen Friedhöfen in der Stadt Falkenstein/Harz möglich und wird auch gern in Anspruch genommen.
Leider wird auch immer wieder die vorgegebene Satzung, trotz mehrmaliger Hinweise, missachtet und trotz der ausdrücklichen Mitteilung bitte davon abzusehen, werden Blumen u.ä. auf der Grabstelle abgelegt.
Dies ist ausdrücklich untersagt. Die Gegenstände dürfen von den Verwaltungsmitarbeitern entfernt und an den dafür vorgesehen Gedenksteinen abgelegt werden. Auch stellt das Zuwiderhandeln gegen die Satzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ein normales Urnengrab o.ä. handelt, auf welchem man die Blumen und Gebinden ohne Bedenken ablegen kann.
Persönliche Gestaltungselemente auf der Fläche oder die Ablage von Blumen etc. auf der Tafel sind nicht gestattet.
Diese Regelung kommt auch an den Gedenktagen, wie Geburtstag, Todestag oder am Totensonntag zur Anwendung. Blumenschmuck oder ähnliches sind ausschließlich nur auf in der Anlage gekennzeichneten Flächen (Gedenkstein) abzulegen.