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Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz
Ausgabe 3/2023
Stadt Falkenstein/Harz
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Satzung zur 1. Änderung der Ehrensatzung der Stadt Falkenstein/Harz

Auf Grund der §§ 8 Absatz 1, 22 und 45 Absatz 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Harz in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 die folgende 1. Änderung der Ehrensatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

Die Ehrensatzung der Stadt Falkenstein/Harz vom 24.02.2022 wird wie folgt geändert:

1.

§ 1 Abs. 4 wird ergänzt: „Die Ehrenbürger erhalten anlässlich ihrer Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Falkenstein/Harz den „Ehrenbürgerbrief“ und ein Ehrenabzeichen in Form einer goldenen Ehrennadel als „Ehrenbürger“.

2.

Der § 2 Auszeichnung für das Ehrenamt wird neu aufgenommen mit folgendem Wortlaut:

1.

Die Stadt Falkenstein/Harz kann Bürgerinnen und Bürger für herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Stadtgebiet der Stadt Falkenstein/Harz geleistet werden, auszeichnen.

2.

In Anerkennung dazu wird diesen Persönlichkeiten ein entsprechendes Ehrenabzeichen in Form einer silbernen Ehrennadel für das „Ehrenamt“ verliehen und eine Ehrenamt-Urkunde übergeben.

3.

Die für das Ehrenamt ausgezeichneten Bürger/innen tragen sich in das „Goldene Buch der Stadt Falkenstein/Harz“ ein.

3.

Der bisherige § 2 wird geändert in § 3. In dem bisherigen § 2 Abs. 2 (neu: § 3 Abs. 3) wird das Datum geändert in „31. Mai eines jeden Jahres“.

4.

Der bisherige § 3 wird geändert in § 4. In dem bisherigen § 3 Abs. 1 (neu: § 4 Abs. 1) wird ergänzt: „Der Stadtrat entscheidet über die Ehrungen im Sinne dieser Satzung und die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nach § 1 der Satzung in nichtöffentlicher Sitzung durch Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Stadtrates.

5.

Der bisherige § 4 wird geändert in § 5.

6.

Der bisherige § 5 wird geändert in § 6.

7.

Der bisherige § 6 wird geändert in § 7.

8.

Der bisherige § 7 wird geändert in § 8.

9.

Der bisherige § 8 wird geändert in § 9.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Falkenstein/Harz, den 23.02.2023