Auf Grund der §§ 8 Absatz 1, 22 und 45 Absatz 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Harz in seiner Sitzung am 23. Februar 2023 die folgende 1. Änderung der Ehrensatzung beschlossen:
Die Ehrensatzung der Stadt Falkenstein/Harz vom 24.02.2022 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 1 Abs. 4 wird ergänzt: „Die Ehrenbürger erhalten anlässlich ihrer Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Falkenstein/Harz den „Ehrenbürgerbrief“ und ein Ehrenabzeichen in Form einer goldenen Ehrennadel als „Ehrenbürger“. | |
| 2. | Der § 2 Auszeichnung für das Ehrenamt wird neu aufgenommen mit folgendem Wortlaut: | |
| 1. | Die Stadt Falkenstein/Harz kann Bürgerinnen und Bürger für herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Stadtgebiet der Stadt Falkenstein/Harz geleistet werden, auszeichnen. | |
| 2. | In Anerkennung dazu wird diesen Persönlichkeiten ein entsprechendes Ehrenabzeichen in Form einer silbernen Ehrennadel für das „Ehrenamt“ verliehen und eine Ehrenamt-Urkunde übergeben. | |
| 3. | Die für das Ehrenamt ausgezeichneten Bürger/innen tragen sich in das „Goldene Buch der Stadt Falkenstein/Harz“ ein. | |
| 3. | Der bisherige § 2 wird geändert in § 3. In dem bisherigen § 2 Abs. 2 (neu: § 3 Abs. 3) wird das Datum geändert in „31. Mai eines jeden Jahres“. | |
| 4. | Der bisherige § 3 wird geändert in § 4. In dem bisherigen § 3 Abs. 1 (neu: § 4 Abs. 1) wird ergänzt: „Der Stadtrat entscheidet über die Ehrungen im Sinne dieser Satzung und die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nach § 1 der Satzung in nichtöffentlicher Sitzung durch Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Stadtrates. | |
| 5. | Der bisherige § 4 wird geändert in § 5. | |
| 6. | Der bisherige § 5 wird geändert in § 6. | |
| 7. | Der bisherige § 6 wird geändert in § 7. | |
| 8. | Der bisherige § 7 wird geändert in § 8. | |
| 9. | Der bisherige § 8 wird geändert in § 9. | |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Falkenstein/Harz, den 23.02.2023