Mit Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Harz vom 12.02.2025 ist der Plan für die Errichtung und den Betrieb der Deponie DK0 „Froser Berg“ am Standort Falkenstein/Harz, Ortsteil Reinstedt gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und den §§ 3 a ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung a. F. festgestellt worden. Vorhabenträgerin ist die REG Reinstedter Entsorgungsgesellschaft mbH.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Gemeinde Reinstedt (Stadt Falkenstein/Harz) auf dem Gelände des Kiestagebaus Reinstedt auf den Flächen:
| Gemarkung: | Reinstedt | Reinstedt |
| Flur: | 3 | 4 |
| Flurstücke: | 315, 316, 317/1, 318 | 121, 123 |
Die Deponie der Deponieklasse 0 im Sinne der Deponieverordnung umfasst eine Fläche von ca. 14,6 ha, wobei auf den reinen Ablagerungsbereich ca. 10,7 ha entfallen. Das Volumen des Deponiekörpers beträgt 1,52 Mio. m³. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen auf 5 Deponieabschnitten insgesamt ca. 2.280.000 Tonnen Inertabfälle eingelagert werden. Die maximale jährliche Ablagerungsmenge wird auf bis zu 150.000 Tonnen begrenzt. Die Höhe der Deponie soll maximal 27 m über Geländeoberkante betragen.
| 1. | Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom |
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| 07.04.2025 bis einschließlich 22.04.2025 |
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| bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme aus: |
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| Stadt Falkenstein/Harz |
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| Ortsteil Ermsleben, Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 17, Markt 1, 06463 Falkenstein/Harz |
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| Mo, Di, Do, Fr 9:00-11:30, Di 13:30-17:30, Do 13:30-15:00 |
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| Stadt Seeland |
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| Ortsteil Nachterstedt, Bauamt, Zimmer 32, Lindenstraße 1, 06469 Seeland |
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| Mo, Di, Do, 9:00-12:00, Fr 9:00-11:30, Di 13:00-17:30, Do 13:00-16:00 |
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| Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Harz unter |
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| https://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen.html sowie auf dem UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. |
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| Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (§ 27 a Abs. 1 VwVfG). |
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| 2. | Sofern der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt wurde, gilt er mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG). Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfrist. |
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| 3. | Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Kreisverwaltung Harz, Umweltamt, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt bzw. unter Abfall@kreis-hz.de schriftlich oder elektronisch angefordert werden. |
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| 4. | Der Planfeststellungsbeschluss sowie die wasserrechtliche Erlaubnis enthalten Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen und Bedingungen, welche unter anderem Deponiebau und -betrieb, Naturschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz und Baurecht betreffen. |
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| 5. | Der Planfeststellungsbeschluss enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: |
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| Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch Einreichung eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe des § 55 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) Klage bei beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg, erhoben werden. |
Halberstadt, den 19.02.2025