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Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz
Ausgabe 3/2026
Stadt Falkenstein/Harz
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Neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens, sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die neuen Gebührensätze bundesweit zum 07. Februar 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises für Antragstellende ab 24 Jahren 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro). Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr auf 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro). Die neuen Regelungen resultieren aus einer bundesweiten Anpassung der Gebühren, die den gestiegenen Aufwendungen in Produktion und Verwaltung Rechnung trägt.

Seit dem 01. Mai 2025 sind für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig; Papierfotos können nicht mehr angenommen werden. Die Erstellung der digitalen Lichtbilder ist entweder direkt im Einwohnermeldeamt des Rathauses Ermsleben, Markt 1, 06463 Falkenstein/Harz, gegen eine Gebühr von 6,00 Euro, oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen, sowie entsprechend ausgestatteten Drogeriemärkten mittels QR-Code möglich.

Im Einwohnermeldeamt erfolgt die Aufnahme über eine Fotostation der Bundesdruckerei. Hierbei sind die Anweisungen des Gerätes (z. B. ruhiges Sitzen und direkter Blick in die Kamera) zu beachten. Insbesondere bei Kleinkindern kann die Aufnahme vor Ort mitunter erschwert sein. In diesen Fällen empfiehlt die Stadtverwaltung, das digitale biometrische Lichtbild vorab bei einem professionellen Anbieter erstellen zu lassen.

Stadt Falkenstein/Harz
Einwohnermeldeamt