Seit dem 29. Januar gilt im gesamten Landkreis Harz eine Stallpflicht für Geflügel in privater und gewerblicher Haltung. Hühner aller Art, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in geschützten Bereichen unterzubringen, die vor dem Eindringen von Wildvögeln gesichert sind.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter: www.kreis-hz.de.
Geflügelhalter werden gebeten, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten. Bei ungewöhnlich hohen Tierverlusten, sowie bei neurologischen Symptomen (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einem deutlichen Rückgang der Legeleistung bzw. Gewichtszunahme ist unverzüglich ein Tierarzt zu informieren.
Einen tierärztlichen Notdienst außerhalb der regulären Öffnungszeiten finden Sie unter: www.tieraerztliche-notdienste.de
Wer seine Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt angemeldet hat, wird aufgefordert, dies umgehend nachzuholen: veterinaeramt@kreis-hz.de.
Wer kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel findet, informiert bitte umgehend das Veterinäramt des Landkreises Harz: Telefon: 03941 5970-4496 oder per Mail tierseuche@kreis-hz.de.
Ein Infektionsrisiko für den Menschen ist zwar gering, aber nicht vollständig auszuschließen. Bürger sollten tote Tiere nicht berühren und Abstand halten, um eine mögliche Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Bitte beachten Sie daher wichtige Biosicherheitsmaßnahmen: strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung, Händewaschen vor und nach Betreten des Stalls/Auslaufs, Futter, Einstreu und Gerätschaften wildvogelsicher lagern, Fütterung im Stall, Tränkung ausschließlich mit Leitungswasser, keine Verfütterung von Geflügelteilen oder Eierschalen gekaufter Eier, Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern, Geräte und Fahrzeuge regelmäßig reinigen und desinfizieren. Alle Geflügelhalter werden um konsequente Einhaltung der Maßnahmen gebeten, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.