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Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz
Ausgabe 4/2026
Stadt Falkenstein/Harz
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Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt bestehen

Im Landkreis Harz gilt die Aufstallungspflicht für Geflügel weiterhin kreisweit. Eine Entwarnung aufgrund der Geflügelpest ist derzeit nicht möglich. Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere, darunter Hühner, Enten, Gänse und weiteres Geflügel, bis auf Weiteres in geschützten Ställen oder überdachten Bereichen zu halten und entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Hintergrund sind bestätigte Fälle der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) bei Wildvögeln, unter anderem in den Gemarkungen Ilsenburg und Wernigerode. Die Lage wird vom Veterinäramt weiterhin als angespannt eingeschätzt.

Zudem bleibt die Durchführung von Geflügelausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen untersagt.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, kranke oder verendete Wildvögel dem Veterinäramt des Landkreises Harz zu melden: telefonisch unter 03941 / 5970-4489 oder per Mail an tierseuche@kreis-hz.de.