Nach der Winterperiode muss die Stadt Falkenstein/Harz an den Grabsteinen ihrer Friedhöfe die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheit überprüfen und auf festgestellte Mängel hinweisen.
Sollte vom Prüfer festgestellt werden, dass der Grabstein nicht mehr standsicher ist, werden Aufkleber an lockeren Grabsteinen angebracht und die Nutzungsberechtigten durch die Stadtverwaltung, Friedhofswesen informiert. Die Grabstelleninhaber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Grabsteine ordnungsgemäß befestigt und verbolzt werden. Grundsätzlich sollten diese Arbeiten von Steinmetzfachbetrieben ausgeführt werden.
Wir möchten deshalb die Inhaber der zu betreuenden Grabstätten bitten, sich den Zustand des Grabmales anzusehen, um evtl. Lockerungen des Grabsteines umgehend beseitigen zu lassen. Wir möchten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Nutzungsberechtigte für alle Schäden, die durch umstürzende Grabsteine entstehen sollten, haftet. Die Überprüfung ist sehr wichtig und wir bitten die Angehörigen dringend um Beachtung dieser Information, denn nur so können Schadenfälle durch umstürzende Grabsteine vermieden werden.