Ordnungsverwaltung, Mai 2025 - Die sichere und reibungslose Durchführung öffentlicher Veranstaltungen liegt im Interesse aller – der Besucherinnen und Besucher ebenso wie der Veranstaltenden. Dennoch erreichen die Ordnungsbehörde nach wie vor zahlreiche unvollständige oder gar keine Veranstaltungsanzeigen. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit – und letztlich auf die Durchführung selbst.
Die Stadt Falkenstein/Harz weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass künftig nur noch solche öffentlichen Veranstaltungen genehmigt werden, für die eine ordnungsgemäß ausgefüllte Veranstaltungsanzeige fristgerecht eingereicht wurde. Grundlage hierfür ist das allgemeine Ordnungsrecht, ergänzt um aktuelle sicherheitsrechtliche Vorgaben, wie sie unter anderem infolge der Vorkommnisse beim Weihnachtsmarkt in Magdeburg verschärft wurden. Die erhöhten Anforderungen dienen dem Schutz aller Beteiligten und der rechtlichen Absicherung der Veranstalter.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen der Sicherheit aller Beteiligten und ermöglichen eine verlässliche und planbare Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern, Verwaltung und falls erforderlich weiteren Institutionen. Nur mit einer ordentlichen Anmeldung können Veranstaltungen rechtssicher, sicherheitstechnisch überprüft und letztlich genehmigt werden.
Bei Fragen zur Veranstaltungsanzeige oder zu den rechtlichen Rahmenbedingungen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung gerne beratend zur Seite.
Telefon: 034743 / 96-0
E-Mail: ordnungsamt@stadt-falkenstein-harz.de