Information der Stadtverwaltung - Die Stadt führt momentan eine Neustrukturierung der Objektverwaltung kommunaler Gebäude und Einrichtungen in allen Ortsteilen durch. Ziel ist eine einheitliche, transparente und wirtschaftliche Verfahrensweise im Umgang mit städtischen Immobilien und Veranstaltungsräumen.
Künftig sollen kommunalen Objekte zentral erfasst, verwaltet und dokumentiert werden. Dazu gehört auch die verbindliche Anmeldung von Veranstaltungen über die Stadtverwaltung, um eine geordnete Belegung und bessere Koordination sicherzustellen.
Im Rahmen der Haushalts- und Vermögensbewirtschaftung ist die Kommune nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der kommunalen Haushaltsführung (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) verpflichtet, den Einsatz öffentlicher Gebäude regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen insbesondere Kosten-Nutzen-Betrachtungen sowie die Erhebung der tatsächlichen Auslastung. Diese Daten dienen als Grundlage für zukünftige Entscheidungen im Stadtrat über Unterhaltung, Betrieb und mögliche Anpassungen der Kostenstruktur. Zur einheitlichen Dokumentation wird künftig ein verbindliches Nutzer- und Belegungsbuch geführt. Dieses erfasst die Nutzung der Objekte stunden- und tageweise und bildet damit die tatsächliche Auslastung transparent ab.
Ein weiterer Bestandteil ist die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftshäuser. Diese Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Vereinen zur Verfügung und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in den Ortsteilen. Es ist vorgesehen, die Nutzung künftig auf eine einheitliche und nachvollziehbare Gebührenstruktur zu stellen. Dabei wird berücksichtigt, dass insbesondere die örtlichen Vereine durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Entsprechende Differenzierungen und mögliche Ermäßigungen für gemeinnützige Nutzungen werden im weiteren Verfahren geprüft und durch die zuständigen Gremien entschieden.
Darüber hinaus wird eine einheitliche Hausordnung für alle kommunalen Einrichtungen erarbeitet. Diese berücksichtigt sowohl allgemeingültige Regelungen als auch objektspezifische Besonderheiten und dient gleichzeitig als verbindliche Grundlage bei möglichen Verstößen. Auch auslaufende Verträge werden im Zuge der Umstellung einheitlich überprüft und angepasst, um eine gerechte und nachvollziehbare Regelung aller Nutzungsverhältnisse sicherzustellen.
Die abschließende Bewertung und etwaige Kostenanpassungen erfolgen nach Auswertung der Daten und werden durch den Stadtrat entschieden.